Informationszugang in den Behörden
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, der auch die Aufgaben des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit wahrnimmt, hat uns mit Schreiben vom 20.06.2019 auf das von der 37. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) am 12.06.2019 in Saarbrücken beschlossene Positionspapier „Informationszugang in den Behörden erleichtern durch ‚Informationsfreiheit by Design‘“ aufmerksam gemacht.
Mit dem Positionspapier ruft die Konferenz die Gesetzgeber in Bund und Länder auf, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Informationsfreiheit by Design zu schaffen und hierfür die notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, sofern dies noch nicht geschehen ist. Dies gilt auch für das geplante Transparenzgesetz in Sachsen-Anhalt.
Die IFK gibt den öffentlichen Stellen mit dem Positionspapier ferner Hinweise, wie durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen standardisierte Lösungen entwickelt werden können, damit die Behörden ihre Pflichten aus den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder effizient erfüllen und zugleich ihren Verwaltungsaufwand erheblich reduzieren können. Dies gilt sowohl für den Zugang aufgrund eines individuellen Informationszugangsantrages als auch für die Umsetzung von Veröffentlichungspflichten.