Insolvenz der Greensill Bank

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Nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 03.03.2021 ein Moratorium über die Greensill Bank AG angeordnet hatte, wodurch die Bank weder Geld aufnehmen noch auszahlen konnte, hat das Amtsgericht Bremen zwischenzeitlich auf Antrag der BaFin das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Insolvenz der Greensill Bank hat auch eine Reihe von Kommunen in Deutschland hart getroffen, denn diesen könnte ein Verlust eingelegter Mittel drohen. Seit dem Oktober 2017 sind kommunale Einlagen bei privaten Banken nicht mehr über den Einlagensicherungsfonds der Privatbanken abgesichert. Der Fall zeigt, dass ein strategisches und umsichtiges kommunales Anlagenmanagement äußerst bedeutsam ist, jedoch auch bei größter Sorgfalt in den Rathäusern Anlagenprobleme möglich bleiben.

Zum Stichtag 31.12.2020 belief sich die Bilanzsumme des in Bremen ansässigen Instituts auf rund 4,5 Mrd. Euro. Zuletzt stand nach Medienberichten eine Bilanzsumme von 3,6 Mrd. Euro im Raum. Während die Einlagen privater Kunden über die gesetzliche Entschädigungseinrichtung deutscher Banken sowie bei Einlagen über 100.000 Euro darüber hinaus über den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken abgesichert sind, gilt dieser Einlagenschutz für Kommunen seit dem Jahr 2017 jedoch nicht mehr. Die Medien berichten von rund 50 betroffenen Kommunen bei Einlagen von insgesamt rund 500 Mio. Euro – beide Zahlen sind aber nicht bestätigt. Anderen Medienberichten zu Folge weiß man bislang von gut 30 betroffenen Kommunen mit über 300 Mio. Euro Anlagenvolumen bei der Greensill Bank. Berichtet wurde auch über ein Anlagengeschäft des Freistaates Thüringen in Höhe von 50 Millionen Euro. [mehr]

29.04.2021