Internetauftritt des Landespersonalausschusses

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Der Landespersonalausschuss ist gemäß den §§ 93 ff. Landesbeamtengesetz ein weisungsunabhängiges Gremium, das seine Tätigkeit im Rahmen des Gesetzes in eigener Verantwortung ausübt. Er kann auf der Grundlage entsprechender Ermächtigungen Ausnahmen von laufbahnrechtlichen Regelungen zulassen und wird zu diesem Zweck auf Antrag der obersten Landesbehörden sowie der Städte, Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise (oberste Dienstbehörden) tätig. Weiterhin kann er Vorschläge zur Beseitigung von Mängeln in der Handhabung der beamtenrechtlichen Vorschriften unterbreiten.

Die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses ist beim Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt angesiedelt. Auf den Internetseiten des Ministeriums (www.mf.sachsen-anhalt.de) wurden unter der Rubrik „Finanzen“ nunmehr auch Informationen über den Landespersonalausschuss, seine Aufgaben, die Mitglieder, Sitzungstermine und Fristen sowie die Kontaktdaten der Geschäftsstelle eingestellt.

Die Informationen sollen in Kürze durch Grundsatzbeschlüsse des Landespersonalausschusses ergänzt werden.

23.01.2020