Investitionskredite für nachhaltige Mobilität
Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat am 10.01.2021 breit angelegte Förderprogramme für nachhaltige Mobilität gestartet. Zur Erreichung der deutschen Klimaziele unterstützt die KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) ab sofort Investitionen in eine nachhaltige Mobilität in Deutschland.
Der neue Investitionskredit „Nachhaltige Mobilität“ bietet u. a. zinsgünstige Finanzierungen für Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur, klimafreundliche Fahrzeuge des Personen- und Güterverkehrs, etwa des ÖPNV, Schienen- und Wasserstraßenverkehrs und Investitionen in die hierfür erforderliche Infrastruktur. Gefördert werden etwa Busse, Straßenbahnen und U-Bahnen für den öffentlichen Personennahverkehr sowie Züge und Binnenschiffe, wenn deren direkter CO2-Ausstoß Null beträgt. Außerdem werden Digitalisierungsprojekte gefördert, die zur Reduktion von Treibhausgasemissionen beitragen, etwa die Vernetzung bestehender Mobilitäts-angebote. Die Anforderungen an die förderbaren Maßnahmen im Rahmen des neuen Angebots orientieren sich laut KfW an den definierten Kriterien der EU-Taxonomie.
Der neue Investitionskredit „Nachhaltige Mobilität“ ist Bestandteil des zum Jahresbeginn 2022 erweiterten Green-Bond-Rahmenwerks, bei dem die KfW Mittelabrufe in spezifischen Förderprogrammen ihren grünen Anleihen zuordnet.
Gefördert werden Einzelvorhaben in der Standardvariante mit bis zu 150 Mio. Euro (Kommunen) und 50 Mio. Euro (kommunale Unternehmen). Unternehmen und Kommunen profitieren laut der Förderbank von den günstigen Refinanzierungsbedingungen der KfW; darüber hinaus hat die KfW die Zinskonditionen des neuen Programms aus eigenen Mitteln weiter reduziert. Die Laufzeit beträgt bis zu 30 Jahre. Die konkreten Zinssätze orientieren sich dabei an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Zusätzlich zu diesem Kredit können auch weitere Förderprodukte in Anspruch genommen werden, sofern die Summe der Förderungen die Summe der eigenen Aufwendungen nicht übersteigt.
Die detaillierten Förderkonditionen finden Sie auf den Internetseiten der KfW
Kommunen können für entsprechende infrastrukturelle Maßnahmen sowie für Investitionen in den kommunalen Fuhrpark das Programm IKK Nachhaltige Mobilität (Programm-Nr. 267) direkt bei der KfW beantragen. Details finden Sie unter www.kfw.de/267.
Parallel können kommunale und gewerbliche Unternehmen klimafreundliche Fahrzeuge des Personen- und Güterverkehrs einschließlich des ÖPNV, Investitionen in die hierfür erforderliche Infrastruktur sowie in die nachhaltige Digitalisierung von Mobilität aus dem Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (Programm-Nr. 268) mit Hilfe eines Finanzierungspartners finanzieren. Details finden Sie unter www.kfw.de/268.
Fragen zu den Produkten beantwortet die KfW unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9008; Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr.
Bewertung
Die neue KfW-Förderung korrespondiert mit der neuen Rolle zur Förderung klimawirksamer Investitionen, die der KfW durch den neuen Koalitionsvertrag zugesprochen wird. Der Investitionskredit erleichtert langfristige Investitionen der Kommunen und kommunaler Unternehmen in die Transformation des Verkehrs. Das Angebot schafft die nötige Finanzierungsgrundlage und Planungssicherheit für solche Maßnahmen, in denen bisher keine oder unzureichende staatliche Förderungen bestehen. Inwieweit die Förderung insbesondere auch finanzschwachen Kommunen Hilfestellung geben kann, Eigenanteile in staatlich geförderten Großprojekten/Fahrzeugbeschaffungen besser erbringen zu können, muss sich erweisen.