Jahresbericht Bessere Rechtsetzung 2019

Digital IT Digitalisierung Technik

Die Bundesregierung hat am 08.07.2020 ihren Bericht zum Stand des „Bürokratieabbaus und der besseren Rechtsetzung“ für das Jahr 2019 vorgestellt. Die Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) hierzu fällt gemischt aus: Der NKR sieht eine grundsätzlich positive Entwicklung in Sachen Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung, drängt aber vor dem Hintergrund der Corona-Krise und deren gravierender wirtschaftlicher Folgen auf ein noch stärkeres Engagement der Bundesregierung. Dazu sollen Unternehmen zunächst von zusätzlichen Informationspflichten befreit werden. Weiterhin sollte das Planungssicherstellungsgesetz entfristet werden.

Nachholbedarf Digitalisierung

Im Rahmen der Digitalisierung der Verwaltung hat Deutschland nach Ansicht der NKR erheblichen Nachholbedarf. Denn nach wie vor ist unklar, wie das „Einer-für-Alle/Viele-Prinzip“ umgesetzt werden soll. Die jüngste Ankündigung der Bundesregierung, weitere drei Mrd. Euro für die OZG-Umsetzung auszugeben, sei ein wichtiges Signal und unterstreiche die gut gemeinte Absicht der Bundesregierung, das OZG zum Erfolg zu führen. Nach Ansicht des NKR sollten die Mittel mit Weitsicht und nur in solche Vorhaben investiert werden, die eine Standardisierung und Modularisierung von öffentlichen IT-Lösungen unterstützen.

Außerdem müsse alles dafür getan werden, dass die dringend notwendige Registermodernisierung zur Umsetzung des ‚Once only‘-Prinzips endlich durchstarten kann. Hier tritt die Bundesregierung nach Ansicht des NKR nach wie vor auf der Stelle und müht sich immer noch, endlich die gesetzgeberischen Voraussetzungen für die Registermodernisierung zu schaffen. Dies betrifft nicht nur die Register mit Personenbezug, sondern insbesondere auch solche für Unternehmen. Ein Vorbild sollte sich die Bunderegierung an der Umsetzung der Corona-Warn-App nehmen und dieses agile Vorgehen auf andere Bereiche übertragen.

Der NKR unterstützt die Absicht der Bundesregierung, im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft die ‚One in one out‘-Regel auf europäischer Ebene einzuführen, um zusätzliche Belastungen für die Wirtschaft so gut es geht zu begrenzen. Gleichzeitig sollte die Bundesregierung bei der nationalen ‚One-in-one-out’-Regel ihre eigenen Hausaufgaben machen. So fällt bislang der Erfüllungsaufwand für Unternehmen, der auf die Umsetzung europäischen Rechts zurückgeht, nicht unter die nationale ‚One-in-one-out’-Regel.

Der Jahresbericht der Bundesregierung „Bessere Rechtsetzung 2019“ ist unter www.bundesregierung.de abrufbar. Die Stellungnahme des Normenkontrollrates ist unter www.normenkontrollrat.bund.de abrufbar.

29.09.2020