Jahresbericht des Nationalen Normenkontrollrates
Am 20.11.2023 hat der Nationale Normenkontrollrat (NKR) den Jahresbericht 2023 unter der Überschrift „Weniger, einfacher, digitaler – Bürokratie abbauen. Deutschland zukunftsfähig machen“ veröffentlicht. In seinen Kritikpunkten knüpft der NKR an die vergangenen Berichte an. Eine ganzheitliche Digitalisierung, praxistaugliche Gesetze und angemessene Beteiligungsfristen im Gesetzgebungsverfahren werden angemahnt.
Der aktuelle Bericht nimmt insbesondere den Erfüllungsaufwand zur Regierungszeit auf Bundesebene in den Blick. Noch nie sei der laufende Erfüllungsaufwand so hoch wie heute gewesen.
Dem Bericht sind sechs Kernbotschaften vorangestellt, die wir wie folgt zusammenfassen:
1. Erfüllungsaufwand zur Regierungshalbzeit so hoch wie nie: Jetzt Trendumkehr einleiten!
Noch nie war der laufende Erfüllungsaufwand so hoch wie heute. Gegenüber den Vorjahren ist die aus Bundesrecht stammende Belastung von Unternehmen, Behörden und Bevölkerung stark gewachsen – um 0,3 Mrd. Euro pro Jahr und einmalig 23,7 Mrd. Euro. Dieser Trend muss gestoppt werden. Der NKR schlägt vor, die Belastungsbremse „One in one out“ wirksamer auszugestalten, indem auch der Erfüllungsaufwand für Verwaltungen sowie Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt, einmalige Umstellungsaufwände integriert und EU-Recht einbezogen werden. Den Ankündigungen auf Bundesebene zum Bürokratieabbau müssen 2024 messbare Taten folgen, um eine spürbare Trendwende einzuleiten.
2. Bürokratiekosten in den Fokus nehmen und „One in two out“-Regel einführen.
Die auf administrative Aufwände fokussierten Bürokratiekosten sind weitgehend stabil geblieben und fahren unter dem Ausgangswert aus dem Jahr 2011. Dies ist ein kleiner Erfolg, der durch das Wachstumschancen- und das Bürokratieentlastungsgesetz noch ausgebaut werden wird. Angesichts von Bürokratiebelastungen allein der Wirtschaft von rund 65 Mio. Euro pro Jahr wird ein systematischer Ansatz benötigt, um einen anhaltenden Entlastungsaufwand einzuleiten. Der NKR schlägt vor, die Bürokratiekosten auch für Verwaltung sowie Bürgerschaft zu ermitteln und für Bürokratiekosten eine „One in two out“-Regel einzuführen. Die Bundesregierung sollte ein nachprüfbares Abbauziel vorgeben, dass die Absenkung des Bürokratiekostenindex um mindestens 25 % vorsieht.
3. Kein Bürokratieabbau ohne Digitalisierung. Nach dem Scheitern des OZG zählt nur eins: nicht kleckern, sondern klotzen!
Größter Hebel zur Senkung der Bürokratiekosten ist die Digitalisierung der Informationsflüsse für Antrags-, Melde- und Genehmigungsverfahren und die Wiederverwendung von Daten. Allerdings kommt die Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland viel zu langsam voran und liegt abgeschlagen hinter den meisten europäischen Staaten. Nachdem das maßgebliche Onlinezugangsgesetz seine Umsetzungsziele weit verfehlt hat, lassen auch das Nachfolgegesetz inklusive seiner Finanzierung die Schlagkraft vermissen, die für eine spürbare Beschleunigung der Verwaltungsdigitalisierung nötig ist. Es fehlt an Vision, an Ambition und den politischen Willen in großen Schritten mit weniger Rücksicht auf föderale und dressuregoistische Befindlichkeiten voranzugehen. Gleiches gilt für die überfällige Modernisierung der öffentlichen Register. Dabei ist längst klar, was zu tun wäre: Zentrale Basisinfrastrukturen und Plattformen, verbindliche Architekturvorgaben und Standards, schnelle Entscheidungsverfahren und leichte IT-Beschaffung sowie ein öffentliches Umsetzung-Monitoring und eine schlagkräftige föderale Steuerungsorganisation.
4. Der Personalnotstand gefährdet die Handlungsfähigkeit von Staat und Verwaltung. Es gibt nur eine Antwort: vereinfachen, digitalisieren, automatisieren!
Ohne Modernisierungsschub wird der allgegenwärtige Fach- und Arbeitskräftemangel für die Handlungsfähigkeit von Staat und Verwaltung drastische Folgen haben. Wenn Personal knapp wird und sich nichts an komplizierten Regelungen, verschachtelten Strukturen und vielstufigen Verwaltungsverfahren ändert, folgt die Überlastung. Pflichtaufgaben werden nicht mehr erledigt und Transformationsaufgaben nicht einmal begonnen. Der aktuelle Erfüllungsaufwand für die Verwaltung wirft die Frage auf, ob eine neue Aufgabe überhaupt noch erbracht werden kann. Die Handlungsfähigkeit des Staates ist in Gefahr und mit ihr die Glaubwürdigkeit von Politik und die Akzeptanz unserer demokratischen Institutionen. Entbürokratisierung, Digitalisierung und Automatisierung sind deshalb aktive Beiträge zur Sicherung von Wohlstand und politischer Stabilität. Der im Koalitionsvertrag angedachte Föderalismusdialog muss ernsthaft geführt werden und in eine mutige Verwaltungsreform zur klügeren Aufgabenverteilung im Föderalstaat münden.
5. Einfache und digitale Verwaltung gelingt nur mit praxis- und digitaltauglichen Gesetzen.
Wichtig ist es, den Verwaltungsvollzug bereits bei der Entwicklung der rechtlichen Grundlagen mitzudenken. Die bessere Verzahnung von Rechtsetzung und Verzugsexpertise ist ein riesiges Potenzial, qualitativ bessere Gesetze zu produzieren. Deshalb kommt neu eingeführten Instrumenten wie dem Digitalcheck und dem Praxischeck eine herausragende Bedeutung zu.
6. Gute Gesetze brauchen Zeit. Nötig sind auskömmliche Fristen. Die Politik ist in der Pflicht.
Gute Gesetze brauchen Zeit. Diese Zeit wird von der Politik nicht mehr gewährt. Dabei würde mehr Qualität in der Gesetzgebung aufwändige Korrekturen und Verzögerungen im Vollzug ersparen. Doch die Bundesregierung ignoriert mit wachsender Regelmäßigkeit ihre eigene Geschäftsordnung und die darin enthaltenen Bestimmungen zur Einbindung der Ressorts, des NKR sowie betroffener Länder, Verbände und interessierter Kreise. Was in vergangenen Krisenzeiten im Einzelfall hinnehmbar war, scheint jetzt zur allgemeinen Angewohnheit bei der Vorbereitung komplexester Regelwerke geworden zu sein. Nur 25 % der Gesetzgebungsverfahren beachten die Mindestfristen. Der NKR fordert die Bundesregierung auf, der fachlichen Ausarbeitung und qualitätssichernden Überprüfung von Gesetzentwürfen mehr Zeit einzuräumen. Erforderlich ist eine verbindliche Frist von vier Wochen zur Beteiligung von Verbänden und Betroffenen. Das Bundeskanzleramt muss die Einhaltung der Geschäftsordnung gewährleisten.
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Der vollständige NKR-Jahresbericht kann abgerufen werden unter:
www.normenkontrollrat.bund.de