Jahresbilanz 2018 und Migrationsbericht: Rückgang der Asylzahlen und Zuwanderung aus humanitären Gründen - kein Grund zur Entwarnung

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Die Ende Januar 2019 vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorgestellten Asyl- und Flüchtlingszahlen für das Jahr 2018 sowie der Migrationsbericht 2016/2017 zeigen: Die Asylantragszahlen gehen kontinuierlich zurück. Dies gilt insgesamt für die Zuwanderung nach Deutschland aus humanitären Gründen. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 185.853 Asylanträge gestellt. Die Gesamtschutzquote aller Staatsangehörigkeiten lag 2018 bei 35,0 Prozent. Die Zahlen zeigen, dass wichtige Maßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene zur Steuerung der Zuwanderung, insbesondere nach der Grenzschließung auf der sogenannten Balkan-Route und dem Türkei-Abkommen, greifen. Dies ist aus kommunaler Sicht zu begrüßen. Grund für eine Entwarnung besteht jedoch nicht. Zahlreiche Asylverfahren sind weiterhin beim BAMF und vor den Gerichten anhängig. Es kommen weiterhin viele Menschen unter Berufung auf das Asylrecht, aber auch Familiennachzügler, nach Deutschland, die Schutz suchen. Die Kommunen stehen im Hinblick auf die Unterbringung, Versorgung und vor allem bei der Integration der Menschen in die Gesellschaft und Arbeit weiterhin vor erheblichen Herausforderungen. Darüber hinaus geht die Rückführung derjenigen, die in den Kommunen leben, obgleich sie kein Bleiberecht haben, nach wie vor nur schleppend voran. Dies erfordert dringend weitergehende Maßnahmen zur Unterstützung der Kommunen auf Bundes- und Landesebene, aber auch die Schaffung eines gemeinsamen Asyl- und Verteilungssystems in der EU sowie Hilfsangebote und Entwicklungsmaßnahmen in den Herkunftsländern.

Die Zahlen der Asylgeschäftsstatistik 2018 im Überblick

Im Jahr 2018 wurden 185.853 förmliche Asylanträge (davon 161.931 Erstanträge) gestellt, 36.830 weniger (-16,5 Prozent) als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Im Jahr 2016 waren es noch rd. 280.000 und im Jahr 2015 noch rund 890.000 asylsuchende Menschen. Die Top-10 der Staatsangehörigkeiten wurden angeführt von Syrien, Irak und Iran. Diese drei Staatsangehörigkeiten umfassen damit 44,1 Prozent aller Erstantragsteller.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat über die Anträge von 216.873 Personen (2017: 603.428 Entscheidungen) entschieden, 386.555 weniger (- 64,1 Prozent) als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die Zahl der anhängigen Verfahren konnte von 68.245 (Ende Dezember 2017) auf 58.325 (Ende Dezember 2018) abgebaut werden.

41.368 Personen (19,1 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 2.841 Personen (1,3 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 38.527 Personen (17,8 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.

25.055 Personen (11,6 Prozent) erhielten nach § 4 des Asylgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt bei 9.548 Personen (4,4 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt. Die Gesamtschutzquote für alle Staatsangehörigkeiten im Jahr 2018 lag damit bei 35,0 Prozent.

Im Jahr 2018 beläuft sich die Zahl der Entscheidungen im Dublin-Verfahren auf 29.751; somit sind 13,7 Prozent aller Entscheidungen über Asylanträge dem Dublin-Verfahren zuzuordnen. Von allen insgesamt anhängigen Verfahren beim Bundesamt entfallen 3.904 anhängige Verfahren auf den Dublin-Bereich.

Die vollständige Asylgeschäftsstatistik mit allen aktuellen Asylzahlen sind unter www.bamf.de abrufbar.

Migrationsbericht 2016/2017

Der parallel zur Jahresbilanz 2018 vorgestellte Migrationsbericht 2016/2017 enthält neben umfassenden Wanderungsdaten zu Deutschland einen europäischen Vergleich zum Migrationsgeschehen und zur Asylzuwanderung. Er behandelt das Phänomen der irregulären Migration und informiert über die Struktur und Entwicklung der Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Deutschland. Dabei werden die jüngsten Entwicklungen in Zusammenhang mit Erwerbsmigration, Familiennachzug sowie humanitärer Migration beschrieben.

Das Migrationsgeschehen nach Deutschland ist vor allem durch Zu- und Abwanderung in andere EU-Länder gekennzeichnet. Unionsbürger stellten im Jahr 2017 50,2 Prozent aller Zuzüge nach Deutschland. Einen besonders hohen Anteil machen dabei Staatsangehörige von Rumänien und Polen aus; diese beiden Länder waren 2016 und 2017 die wichtigsten Herkunftsländer innerhalb der EU. Weitere wichtige Zuwanderungswege stellen der Familiennachzug zu Drittstaatsangehörigen, die Erwerbsmigration, die Bildungsmigration sowie Migration aus humanitären Gründen dar, die besonders die Jahre 2015 und 2016 geprägt haben.

Im Jahr 2017 war die Zuwanderung aus humanitären Gründen deutlich rückläufig. Während 2016 noch 722.370 Asylerstanträge entgegengenommen wurden, ging die Zahl im Jahr 2017 auf 198.317 zurück. Der Familiennachzug zu Drittstaatsangehörigen hat in den vergangenen Jahren dagegen leicht zugenommen. Nach rund 106.000 Zuzügen im Jahr 2016 ist die Zahl 2017 auf fast 115.000 Personen gestiegen. Im Gesamtkontext der Zuwanderung ist das aber immer noch eine kleine Gruppe. Außerdem wird Deutschland für ausländische Studierende attraktiver: im Jahr 2017 haben 104.940 Studierende ein Studium an einer deutschen Hochschule aufgenommen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben (Bildungsausländer). Die Anzahl von ausländischen Studierenden hat damit einen neuen Höchststand erreicht. Im Bereich der Erwerbsmigration sind im Jahr 2017 60.882 Aufenthaltserlaubnisse an Zuwanderer erteilt worden, darunter etwa 10.000 Blaue Karten EU. Die meisten Blaue Karten EU wurden an Staatsangehörige aus Indien erteilt.

Der Migrationsbericht ist unter www.bamf.de abrufbar.

Anmerkung:

Aus kommunaler Sicht sind die Jahresbilanz Asyl aus 2018 und der Migrationsbericht 2016/2017 mit Licht und Schatten zu bewerten. Positiv ist, dass die Asylantragszahlen und die Zuwanderung aus humanitären Gründen nach Deutschland zurückgehen und die Asylverfahren deutlich schneller gehen. Dies ist nicht nur im Hinblick auf die begrenzte Aufnahme- und Integrationsfähigkeit in den Kommunen unerlässlich, sondern vor allem, um sich auf die Integration der Menschen stärker konzentrieren zu können, die längerfristig oder dauerhaft in Deutschland bleiben werden. Die Integration in die örtliche Gemeinschaft und in Arbeit ist eine immense Herausforderung, die in den nächsten Jahren alle vorhandenen Kräfte in den Kommunen fordern wird. Hierfür ist nicht nur mehr entsprechendes Personal erforderlich, sondern vor allem geeigneter Wohnraum, Kita- und Schulplätze sowie ausreichend Betreuungs- und Integrationsangebote, auch in der Fläche.

Es ist zu begrüßen, dass mit Blick auf die Integrationsfähigkeit des Staates wichtige kommunale Forderungen im Sinne einer stärkeren Steuerung und Begrenzung der Migrationsbewegungen nach Deutschland und Europa mittlerweile umgesetzt wurden und ihr Wirkung zeigen. Dies betrifft insbesondere die Beschleunigung der Asylverfahren beim BAMF, die Neuregelung des Familiennachzugs für eingeschränkt Schutzberechtigte, sowie erste Haushaltsbeschlüsse und Gesetze für die finanzielle Unterstützung der Kommunen bei der Integration durch den Bund über das Jahr 2018 hinaus. Eine besondere Bedeutung für den Rückgang der Zahlen haben sicherlich die Grenzschließung auf der sog. Balkan-Route und das „Türkei-Abkommen“.

Zwar liegt die Zahl der Erstanträge deutlich unter der im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbarten Begrenzung der Zuwanderungszahlen (180.000 - 220.000). Eine Entwarnung geben die zurückgehenden Zahlen jedoch noch lange nicht. Hinzuzurechnen sind die zunehmend steigenden Zahlen an Familienangehörigen im Rahmen des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte. Das im Koalitionsvertrag festgelegte Kontingent von 1.000 Personen im Monat wird voraussichtlich erreicht. Zum anderen sind auch die sogenannten Relocations- und Resettlement-Flüchtlinge mit zu berücksichtigen. Darüber hinaus liegt die Zahl der anhängigen Klageverfahren bei den Verwaltungsgerichtsbarkeiten bundesweit mittlerweile bei knapp 400.000.

Schließlich leben in Deutschland von insgesamt 234.000 abgelehnten Asylbewerbern rund 57.112 vollziehbar Ausreisepflichtige ohne Duldung, die aus bestimmten Gründen weder zurückgeführt werden können, noch freiwillig ausreisen. Die Unterbringung, Versorgung und Integrationsmaßnahmen für die Menschen mit unklarer oder fehlender Bleibeperspektive verursachen erhebliche finanzielle und personelle Mehrbelastungen in Kommunen und nehmen ihnen nötige Kapazitäten, um sich auf die Menschen mit guter Bleibeperspektive zu konzentrieren. Die Kommunen tragen für die ausreisepflichtigen, aber geduldeten Asylbewerber, die nicht zurückgeführt werden können, auch die Kosten für die Unterbringung und Versorgung, die ihnen nach Überschreiten einer Aufenthaltsdauer von wenigen Monaten weder vom Bund noch von den Ländern erstattet werden. Das ist nicht hinnehmbar und muss bei der Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten für die Kommunen zwingend berücksichtigt werden.

Die notwendigen weitergehenden Maßnahmen können wie folgt zusammengefasst werden:

  • Zentrale AnkER-Aufnahmeeinrichtungen flächendeckend ausbauen.
  • Rückführungen konsequent durchsetzen.
  • Rechtsschutz konzentrieren.
  • Familiennachzug steuern und die Umsetzung erleichtern.
  • Integrationspolitisches Gesamtkonzept notwendig, mehr Spielraum für die Kommunen.
  • Dauerhafte finanzielle Unterstützung der Kommunen für die Unterbringung, Versorgung und Integration durch Bund und Länder.
  • Schaffung eines gemeinsamen Asyl- und Verteilungssystems in der EU.
  • Weitere Staaten, insbesondere Tunesien, Algerien, Marokko und Georgien, sollten zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden.
  • Rückkehrstrategien für den Zeitpunkt, an dem die kriegerischen Auseinandersetzungen in den Herkunftsländern beendet sind.
  • Internationales Engagement weiter stärken.

04.03.2019