Jahressteuergesetz 2024

Finanzen

Das Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024) sowie das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 wurden nach der Beschlussfassung im Bundestag und –rat am 02.12.2024 ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt am 05.12.2024 verkündet (BGBl. I Nr. 386, 387).

Anders sieht es beim sog. Steuerfortentwicklungsgesetz, welches Mindereinnahmen von in der Spitze -7 Mrd. Euro für die Kommunen zur Folge gehabt hätte, aus. Dieses wurde noch nicht vom Bundestag beschlossen und stand folglich jetzt auch nicht im Bundesrat zur Abstimmung. In seiner ursprünglichen Fassung wird das Gesetz in dieser Legislaturperiode wohl nicht mehr kommen. Es laufen zwischen den Bundestagsfraktionen aber Gespräche, ob Teile des Pakets (insb. Abbau Kalte Progression und Kindergelderhöhung) noch umgesetzt werden. [mehr]

27.01.2025