Kein Entzug von Waffenbesitzkarten aufgrund der bloßen Partei-Mitgliedschaft

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Das Verwaltungsgericht Gera hat den Entzug von Waffenbesitzkarten von vier AfD-Mitgliedern für rechtswidrig erklärt und aufgehoben (Az.: 1 K 1085/24 Ge). Die Waffenbehörden hatten zuvor die Waffenbesitzkarten eingezogen und dies mit der „Unzuverlässigkeit“ aufgrund der bloßen Mitgliedschaft in der Alternative für Deutschland und der Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ durch den Thüringer Verfassungsschutz begründet. Das genügte dem Verwaltungsgericht Gera nicht. Vielmehr müsse eine „aggressiv-kämpferische Haltung“ gegen die verfassungsmäßige Ordnung vorliegen, um einen Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis im Einzelfall zu rechtfertigen. 

01.04.2026