Keine Steuerschuld bei falschem Steuersatz gegenüber nicht vorsteuerabzugsberechtigten Endverbrauchen;
BMF-Schreiben zur überholten Rechtsprechung des BFH bzgl. § 14c UStG

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EuGH

Mit BMF-Schreiben vom 27.02.2024 wird unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des EuGH und die damit überholte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs vom 13.12.2018 (V R 4/18) zum unrichtigen oder unberechtigten Steuerausweises gem. § 14c UStG zu den Auswirkungen im Hinblick auf den Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger ausgeführt. Damit verbunden sind zugleich die im BMF-Schreiben ebenfalls dargestellten Änderungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass.

Die Regelungen in § 14c UStG zum unrichtigen oder unberechtigten Steuerausweis basieren unionsrechtlich auf Art. 203 MwStSystRL. Dieser unterscheidet, anders als die Regelungen in § 14c UStG, nicht zwischen verschiedenen Fallkonstellationen, sondern bestimmt, dass die Mehrwertsteuer von jeder Person geschuldet wird, die diese Steuer in einer Rechnung ausweist. [mehr]

30.04.2024