Keine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an Besoldungsempfänger
Der Abgeordnete Hagen Kohl (AfD) richtete eine Kleine Anfrage zur einmaligen Corona-Sonderzahlung an die Beamtinnen und Beamten in Sachsen-Anhalt an die Landesregierung, die durch das Ministerium der Finanzen wie folgt beantwortet wurde (LT-Drs. 7/7008):
Vorbemerkung des Fragestellenden:Am 25.10.2020 haben die Tarifvertragsparteien den Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung (TV Corona-Sonderzahlung 2020) geschlossen, die für die Tarifbeschäftigten je nach Entgeltgruppe 600 Euro, 400 Euro oder 300 Euro und für Auszubildende 200 Euro beträgt. Dieses Tarifergebnis soll mit dem von der Bundesregierung eingebrachten und derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindlichen „Entwurf eines Gesetzes über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an Besoldungs- und Wehrsoldempfänger“ auf die Bundesbesoldung übertragen werden.
Danach sollen Empfänger von Dienstbezügen der Besoldungsgruppen A 3 bis einschließlich A 15 im Jahr 2020 eine steuerfreie einmalige Sonderzahlung (Corona-Sonderzahlung) in Höhe von: 600 Euro für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 8, 400 Euro für die Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 und 300 Euro für die Besoldungsgruppen A 13 bis A 15 erhalten.
In der Begründung zu diesem Gesetzentwurf wird im Hinblick auf Nachhaltigkeitsaspekte wie folgt ausgeführt:
„Die einmalige Corona-Sonderzahlung ist jedoch erforderlich. Sie ist unter gesamtgesellschaftlichen Gesichtspunkten nachhaltig. Sie dient der Abmilderung der zusätzlichen Belastung der Besoldungsempfängerinnen und -empfänger sowie der Wehrsoldempfängerinnen und -empfänger durch die Corona-Krise und damit zugleich auch der Attraktivität des öffentlichen Dienstes.“
Frage:
Für wann ist eine inhaltsgleiche oder ähnliche Regelung bzw. Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie für die Besoldungsempfänger im Land Sachsen-Anhalt geplant bzw. vorgesehen? Falls keine Sonderzahlung beabsichtigt ist, wird um Angabe der maßgeblichen Gründe gebeten.
Antwort:
Es ist keine Corona-Sonderzahlung für die Beamtinnen und Beamten des Landes vorgesehen.
Auch die Tarifbeschäftigten des Landes bekommen keine Corona-Sonderzahlung. Im Gegensatz zu den Beschäftigten des Bundes und der Kommunen, für die der Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung (TV Corona-Sonderzahlung 2020) vom 25.10.2020 gilt, gibt es keine entsprechende Regelung für die Tarifbeschäftigten des Landes.