KfW-Investitionskredit Kommunen - Zinssenkung und neue Anforderungen aus Geldwäschegesetz

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Die KfW hat darüber informiert, dass der Mindestzinssatz beim „IKK - Investitionskredit Kommunen“ (208 Kredit) zum 31. Oktober 2019 auf 0,01 Prozent pro Jahr abgesenkt wurde. Von der Absenkung profitieren auch bereits zugesagte bzw. noch nicht beanspruchte Mittel mit 10 Jahren Zinsbindung bei einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren.

Ferner weist die KfW darauf hin, dass sie gemäß den neuen regulatorischen Anforderungen nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet ist, die „auftretenden Personen“ zu identifizieren. KfW-Kredite beantragende Kommunen müssen dafür Sorge tragen, dass sich die entsprechenden Personen mittels des neuen Formulars „Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz“ identifizieren lassen.

Allgemeine Informationen zum Kredit 208 können unter www.kfw.de/208 eingesehen werden.

Formular „Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz“: https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/6000004574_F_Geldwäschegesetz_Kommunen.pdf?kfwnl=Kommune%20Aktuell.05-11-2019.10099

17.12.2019