KfW-Kundenportal „Meine KfW“ für Kommunen gestartet

energieeffizienz energieklasse

Über das Kundenportal „Meine KfW“ können kommunale Gebietskörperschaften seit dem 25. November 2024 Förderung für den Einbau neuer Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien beantragen.

Nach der Registrierung steht den Kommunen über das Portal der Antrag auf einen Zuschuss aus der BEG Heizungsförderung (422) zur Verfügung. Voraussetzungen hierfür sind eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA) für Wohngebäude oder eine gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) für Nichtwohngebäude und ein abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung hinsichtlich der Erteilung einer Förderzusage.

Förderanträge für Vorhaben, die im Rahmen der Übergangsregelung (29.12.2023 – 31.08.2024) aus der Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen begonnen bzw. durchgeführt wurden und für die keine Vorhabenanmeldung vorgenommen wurde, waren bis zum 30.11.2024 im Kundenportal nachzuerfassen.

Für die per Vorhabenanmeldung bereits bei der KfW registrierten Vorhaben musste die Antragstellung innerhalb von vier Wochen nach Start der Antragstellung im Kundenportal, also bis einschließlich 22.12.2024 nachgeholt werden. Bei einer Antragstellung im Kundenportal ab dem 23.12.2024 gelten die Ausnahmereglungen einer evtl. erfolgten Vorhabenanmeldung nicht mehr.

Weitere Informationen:

Ausführliche Informationen rund um die neue Heizungsförderung: www.kfw.de

Zugang zum Kundenportal: meine.kfw.de

13.12.2024