Kinderarmut sinkt deutlich
In Deutschland leben mehr als zwei Millionen Kinder in Armut - doch ihr Anteil geht kontinuierlich zurück. Laut Angaben des Statistischen Bundesamts anlässlich des Internationalen Tags der Kinderrechte am 19.11.2020 sank der Anteil der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Kinder unter 18 Jahren in Deutschland im Jahr 2019 auf 15 Prozent. Der Statistik zufolge galten 2019 insgesamt 2,1 Millionen der unter 18-Jährigen als armutsgefährdet. Das bedeutet einen deutlichen Rückgang zu den vergangenen Jahren. Im Jahr 2018 waren noch 17,3 Prozent der Kinder und Jugendlichen einem Risiko für Armut und soziale Ausgrenzung ausgesetzt, 2010 waren es sogar 21,7 Prozent. Mit einem Armutsrisiko von 15 Prozent bei Kindern liegt Deutschland deutlich unter dem Durchschnitt von 22,5 Prozent in der Europäischen Union. Nur in Slowenien, Tschechien, Dänemark und Finnland gab es für Heranwachsende ein geringeres Armutsrisiko. Die sinkenden Zahlen verdeutlichen, dass die erheblichen Ausweitungen an familienpolitischen Leistungen in den letzten Jahren wirksam sind.
Am 20.11.1989 verabschiedeten die Vereinten Nationen die UN-Kinderrechtskonvention, die Minderjährigen in 54 Artikeln grundlegende Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte zusichert. In den Artikeln 26 und 27 ist beispielsweise das Recht auf Leistungen der sozialen Sicherheit und angemessene Lebensbedingungen verankert. Im Vergleich mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist das Risiko für Armut und soziale Ausgrenzung für unter 18-Jährige in Deutschland mit 15 Prozent relativ gering. Im vergangenen Jahr war der Anteil nur in Slowenien (11,7 Prozent), Tschechien (13,0 Prozent), Dänemark (13,2 Prozent) und Finnland (14,3 Prozent) niedriger. Im Durchschnitt der EU-27 war nahezu jedes vierte Kind einem Armutsrisiko ausgesetzt (22,5 Prozent). Am höchsten war deren Anteil in den südeuropäischen Staaten Rumänien (35,8 Prozent), Bulgarien (33,9 Prozent), Italien (30,6 Prozent im Jahr 2018), Griechenland (30,5 Prozent) und Spanien (30,3 Prozent).
Anmerkung:
Defacto ist die Kinderarmut in den letzten Jahren, trotz der enormen Flüchtlingszuwanderung gesunken, legt man als Maßstab den SGB II-Grundsicherungsbezug zu Grunde. Aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit belegen, dass die Zahl deutscher Kinder, die im SGB II-Bezug leben, sogar stark rückläufig ist.
Anstelle der Forderung einiger Sozialverbände nach neuen und höheren Sozialleistungen für Kinder, sollte der große Strauß sozialer Leistungen neu geordnet, auf die wirklich Bedürftigen konzentriert, entbürokratisiert und transparent gestaltet werden. Ein Beispiel sind die kinder- und familienpolitischen Leistungen. Derzeit gibt es rund 150 Leistungen mit einem Gesamtvolumen von über 170 Mrd. Euro pro Jahr.
Diese Maßnahmen sind entweder als eigenständige Leistungen für Familien und Kinder konzipiert oder berücksichtigen - als Komponente von allgemeinen staatlichen Leistungen - besonders die familiäre Lebenssituation. All diese Maßnahmen wurden von 2009 bis 2014 einer Gesamtevaluation unterzogen. Konsequenzen daraus wurden kaum gezogen. Im Gegenteil, in den vergangenen Jahren wurde das Angebot an Leistungen und Maßnahmen weiter ausgebaut. Zwar hat die jetzige Bundesregierung mit den beschlossenen Änderungen beim Kinderzuschlag sowie bei den Bedarfen für Bildung und Teilhabe einen Beitrag dazu geleistet, diese Leistungen begrenzt wirksamer auszugestalten und zu vereinfachen. Die Änderungen bleiben allerdings weit hinter dem zurück, was für eine weitere deutliche Vereinfachung dieser Bedarfe notwendig wäre.