Klimaschutz bei der Landnutzung
Die Deutsche Umwelthilfe hat nach eigenen Angaben erstmals eine rechtskräftige Verurteilung der Bundesregierung wegen mangelnden Klimaschutzes bei der Landnutzung erwirkt. Das Bundesumweltministerium habe innerhalb der zulässigen Frist keine Revision gegen das betreffende Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg – 11 A 31/22 – von Mitte Mai eingelegt, teilte die Umwelthilfe mit. Damit sei das Urteil rechtskräftig.
Laut Umwelthilfe muss die Bundesregierung nach dem Urteil vom 16. Mai 2024 Maßnahmen ergreifen, um im Jahr 2045 mehr als 40 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO₂) zu speichern. Dies könnte über Wiedervernässung von mindestens 50.000 Hektar Moor pro Jahr und ein Ende der Förderung der Holzverbrennung in Kraftwerken erfolgen. Die Bundesregierung müsse spätestens bis 31. Oktober 2024 die geplanten Maßnahmen als Entwurf vorlegen und innerhalb von sechs Monaten verabschieden, erklärte die Umwelthilfe. Andernfalls werde der Verband Zwangsvollstreckungsverfahren einleiten.
Anmerkung:
Die Bundesregierung hat auf eine Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg verzichtet. Dabei hatte das Gericht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es bei der Klage grundsätzlichen Klärungsbedarf sehe und das Urteil daher zur Revision zugelassen habe. Dies wirft die Frage auf, ob die Entscheidung des BMUV innerhalb der Bundesregierung abgestimmt war. Es ist zu befürchten, dass der politische Prozess der Novellierung des Bundeswaldgesetzes massiv beeinflusst werden soll und das Urteil als Begründung für Stilllegungen im Bundeswaldgesetz genutzt werden könnte.