Klimaschutzgesetz beschlossen
Der Bundestag hat am 24.06.2021 nach zweiter und dritter Lesung das Erste Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Der Bundesrat hat am 25.06.2021 dieses Gesetz angenommen.
Wie vereinbart hatte, das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber mit Beschluss vom 29.04.2021 dazu verpflichtet, die Fortschreibung der Minderungsziele für den Zeitraum ab dem Jahr 2031 zu regeln. In der Folge hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt, dass die Emissionen bis zum Jahr 2030 um 65 Prozent und bis zum Jahr 2040 um 88 Prozent im Vergleich zu 1990 gesenkt werden sollen. Ab dem Jahr 2045 soll Deutschland klimaneutral sein.
Nachdem der Bundesrat am 28.05.2021 in einer Stellungnahme Nachbesserungen gefordert hatte, hat der Bundestag das Gesetz am 24.06.2021 verabschiedet. Hierbei ist der Bundestag den Empfehlungen des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Rechtssicherheit gefolgt. Die vom Bundesrat geforderten Änderungen wurden größtenteils nicht übernommen. So wurden eine eigenständige Regelung zur Klimaanpassung und eine weitergehende Beteiligung der Länder bei einer Rechtsverordnung über die Anrechnung des Beitrags des Sektors Land- und Forstwirtschaft auf die Jahresemissionsmengen oder bei der Festlegung der jährlich zulässigen Jahresemissionsmengen nicht übernommen.