Koalitionsvertrag Bund zu den Themen Energie- und Kommunalwirtschaft
Der am 07.12.2021 von der Ampelkoalition unterzeichnete Koalitionsvertrag sieht in den Bereichen Energie- und Kommunalwirtschaft eine Reihe von Maßnahmen vor. Das zentrale Ziel lautet: 80 Prozent erneuerbare Energien der Stromversorgung bis 2030. Damit sind 30 Prozentpunkte mehr in den nächsten acht Jahren zu erreichen. Andererseits ist es sicher, dass der Stromverbrauch in den kommenden Jahren durch den Ausbau der E-Mobilität und durch den Einsatz von Wärmepumpen nochmals erheblich zunehmen wird. Nach ersten Prognosen des Bundeswirtschaftsministeriums wird der allgemeine Stromverbrauch bis 2030 um rund 13 Prozent auf 655 Terrawattstunden einsteigen.
Aus kommunaler Sicht ist insbesondere zu begrüßen, dass für neue Windkraftanlagen eine verpflichtende finanzielle Beteiligung der Städte und Gemeinden geplant ist, der Stromverbrauch durch die Abschaffung der EEG-Umlage bis 2023 gesenkt und klimaneutrale Gaskraftwerke (H2-ready) die Versorgungssicherheit gewährleisten sollen.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat den Koalitionsvertrag einer ersten Bewertung unterzogen und auf folgende Regelungen hingewiesen:
Maßnahmen zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien im ersten Halbjahr 2022 gemeinsam mit Bund, Ländern und Kommunen anstoßen
Zu begrüßen ist, dass die Bedeutung eines schnellen Ausbaus erneuerbarer Energien endlich mit Zahlen an Bedeutung gewinnt und auch der steigende Stromverbrauch durch die Sektorenkopplung gewürdigt wird. Die Ampel-Koalition setzt den Brutto-Stromverbrauch für 2030 auf 680 bis 750 Terrawattstunden an. Dies bedeutet, dass zusätzlich rund 600 Gigawatt an Leistung installiert werden müssen und 80 Prozent davon aus erneuerbaren Energien stammen. Für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien hat das quasi eine Verdoppelung des aktuellen Wind- und Solarstroms zur Folge. Dies ist eine enorme Erwartungshaltung, die an den Ausbau geknüpft wird. Gelingen soll dies u.a. dadurch, dass für die Windkraft an Land 2 Prozent der Landesfläche Deutschlands genutzt wird. Wenn dieses Ziel in der aktuellen Wahlperiode umgesetzt werden soll, müssen die angekündigten Gespräche („Wir werden noch im ersten Halbjahr 2022 gemeinsam mit Bund, Ländern und Kommunen alle notwendigen Maßnahmen anstoßen, um das gemeinsame Ziel eines beschleunigten Erneuerbaren Ausbaus und die Bereitstellung der dafür notwendigen Flächen zu organisieren.“) aus Sicht des DStGB forciert werden. Insbesondere müssen Taten folgen. Denn laut Umweltbundesamt beträgt die aktuelle genutzte Landfläche gerade mal 0,8 Prozent der Landesfläche. Bedenkt man, dass die Ausweisung von Gebieten für die Windenergie in den meisten Bundesländern über die Regionalplanung auf Landesebene erfolgt, in vielen Flächenländern aber wiederrum die Kommunen zuständig sind, dürften zeitnahe Gespräche unabdingbar sein. Allerdings hat aber bereits die Debatte um die Mindestabstandsflächen gezeigt, dass eine Einigung auf eine Bundesregelung schwierig werden dürfte. Auch ist zu bedenken, dass der Bundesrat mit Blick auf einen bunten Mix an Koalitionen in den Ländern so heterogen ist wie noch nie. Hinzu kommen die vielen Problemfelder aus anderen Themenbereichen (bspw. Landwirtschaft, Flugsicherheit, Naturschutz etc.), die ebenfalls den Prozess verzögern dürften. Insofern ist es wichtig, diesen Dialog um Flächen schnellstmöglich durchzuführen. Der DStGB wird für Gespräche mit dem Bund bereitstehen. [mehr]