Koalitionsvertrag Bund zum Thema Städtebau und Wohnen

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Der am 24.11.2021 von der Ampel-Koalition vorgestellte Koalitionsvertrag sieht im Bereich Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen unterschiedliche Maßnahmen vor. Diese reichen von der Ankündigung einer Erhöhung der Städtebaufördermittel über die Entfristung der Regelungen des Baulandmobilisierungsgesetzes bis hin zur möglichen Einführung eines Innenentwicklungsmaßnahmengebietes. Zudem soll es ein eigenständiges Bundesbauministerium geben.

Erhöhung der Städtebaufördermittel

Verbunden mit einem Bekenntnis für lebenswerte Städte, Gemeinden und ländliche Regionen in ganz Deutschland und für die Neue Leipzig-Charta verspricht der Koalitionsvertrag, dass die neue Bundesregierung „die Städtebauförderung dauerhaft beibehalten und erhöhen wird.“ Die vorhandenen Fördermaßnahmen im Bereich des Städtebaus sollen zudem flexibilisiert und entbürokratisiert sowie die Einrichtungen der Baukultur gestärkt werden. Ziel sei eine „nutzungsgemischte Stadt“, so der Vertrag. Hinzu kommt: Die Hürden für finanzschwache Kommunen sollen gesenkt und die Möglichkeiten mehrjähriger Bund-Länder-Vereinbarungen geprüft werden.

Angesichts der schwierigen Lage von Innenstädten und Ortskernen soll zudem das Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ und die Innenstadtstrategie des Bundes fortgeführt werden. Ziel ist eine „Verbesserung der Aufenthalts- und Erlebnisqualität in den Innenstädten“. [mehr]

13.12.2021