Kohleausstieg - Bund und Länder einigen sich auf Stilllegungspfad

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Der Bund und die Länder haben sich in der Nacht zum 16.01.2020 auf den weiteren zeitlichen Ablauf für das Abschalten der Kohlekraftwerke geeinigt. Schkopau soll nach dem Stilllegungspfad des BMWi bis Ende 2034 am Netz bleiben.

Die wichtigsten Punkte:

  • Ein Stopp der Kohleverstromung soll bereits 2035 anstatt 2038 erfolgen. In den Jahren 2026 und 2029 soll überprüft werden, ob die geplanten Abschaltzeiten nach dem Jahr 2030 um jeweils drei Jahre vorgezogen werden können.
  • Die Verpflichtung zur Rekultivierung und Wiedernutzbarmachung der Tagebaugebiete verbleibt bei den Unternehmen. Gleichzeitig wird die Bundesregierung wegen des Kohleausstiegs rund 4,3 Milliarden Euro an die betroffenen Kraftwerksbetreiber zahlen. Laut dem BMF erhalten Unternehmen im Westen 2,6 Mrd. und Unternehmen im Osten 1,75 Mrd. Entschädigungszahlungen.
  • Die Bundesregierung dagegen will sich mit den Ländern Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt bis Mai 2020 über die konkrete Umsetzung der Förderung einigen. Der Bund will die betroffenen Bundesländer bei der Umstrukturierung mit 40 Mrd. Euro bis 2038 unterstützen.
  • Projekte für den Strukturwandel: Die Liste der Vorhaben in den Kohleregionen im Strukturstärkungsgesetz wird erweitert: Geplant sind u. a. ein „Innovationszentrum Universitätsmedizin Cottbus (IUC)“, je ein neues Helmholtz-Zentrum in der sächsischen Lausitz und im mitteldeutschen Revier sowie ein „Helmholtz-Cluster für nachhaltige und infrastrukturkompatible Wasserstoffwirtschaft“ in Jülich in NRW.
  • Planungskapazitäten: Um längst geplante Bauprojekte zu beschleunigen und neue Projekte zusätzlich realisieren zu können, verspricht die Bundesregierung, „zusätzliche Planungskapazitäten“ aufzubauen.
  • Schutz der Wirtschaft: Die Strompreise sollen über eine Absenkung der Ökostrom-Umlage gesenkt werden, wenn der CO2-Preis ab 2021 Diesel und Benzin, Erdgas und Heizöl verteuert. Über eine Förderrichtlinie sollen zudem Unternehmen mit extrahoher Stromrechnung, die im internationalen Wettbewerb stehen, ab 2023 durch einen „jährlichen angemessenen Zuschuss“ entlastet werden.
  • Erweiterung des Anpassungsgeldes: Beschäftigte in Braunkohle-Kraftwerken und -Tagebauen sowie in Steinkohle-Kraftwerken sollen bis 2043 von einem sogenannten Anpassungsgeld profitieren können. Wenn sie ihren Job verlieren, können sie damit die Zeit bis zum frühzeitigen Renteneintritt überbrücken. Das Anpassungsgeld gibt es bereits für den Steinkohle-Bergbau.
  • Weiter: Der Hambacher Forst wird gemäß den Empfehlungen der Kohle-Kommission entgegen der bisherigen Genehmigung nicht für den Tagebau in Anspruch genommen. Auch sollen weitere Gaskraftwerkskapazitäten, beispielsweise im brandenburgischen Jänschwalde, installiert werden und die Umsiedlungen beim Tagebau Garzweiler in NRW aus Gründen der Versorgungssicherheit weiter vollzogen werden.

Noch im Januar soll der Gesetzentwurf für den Ausstieg aus der Kohle auf den Weg gebracht werden. Das Gesetzgebungsverfahren soll laut Bundesregierung im ersten Halbjahr 2020 abgeschlossen sein.

Anmerkung:

Mit dem Kohleausstiegsgesetz muss der Weg freigemacht werden, um dringend notwendige Investitionen in die Modernisierung des Energiesystems und zur Erhaltung von Arbeitsplätzen in den zukunftsfähigen Technologiebranchen auszulösen. Ob das Kohleausstiegsgesetz hierfür den richtigen Rahmen setzt, wird sich vermutlich bis Ende Januar zeigen.

Bisher fehlen wirkliche Anreize für wirtschaftliche Unternehmen, sich in der Region anzusiedeln. Hier muss stärker über die Möglichkeit von Investitionszulagen oder Sonderabschreibungen diskutiert und beihilferechtliche Möglichkeiten geschaffen werden. Auch die Beteiligung kommunaler Wirtschaftsförderungen könnte einen Beitrag leisten, Unternehmen anzusiedeln oder bereits bestehende Unternehmen zu erweitern. Strukturwandel kann nur gelingen, wenn Unternehmen, die Arbeitsplätze schaffen, die richtigen Rahmenbedingungen vorfinden.

Wichtig ist zudem, dass neben den Hilfen für die vom Kohleausstieg betroffenen Kommunen und Regionen auch die notwendigen energiepolitischen Rahmenbedingungen für die Umstellung des Energiesystems erfolgen. Dazu gehören die Förderung der Umrüstung von Steinkohle- auf Gas-KWK-Anlagen sowie ein genereller Ausbau der KWK. Daneben sind aber auch bessere Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie an Land sowie die Anhebung des PV-Deckels erforderlich.

10.02.2020