Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ - Gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen

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In einem vorherigen Beitrag berichteten wir über die Schlussfolgerungen des Vorsitzes der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“. Eine Schlussfolgerung war der Aufbau eines gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen. Die Ausgestaltung des gesamtdeutschen Fördersystems wurde im Rahmen der Facharbeitsgruppe „Wirtschaft und Innovation“ der Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse erarbeitet, an der auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) mitgewirkt hat.

Das gesamtdeutsche Fördersystem wurde zum 1. Januar 2020 eingerichtet. Seine Ausgestaltung erfolgt wie von der Facharbeitsgruppe „Wirtschaft und Innovation“ der Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse empfohlen. Damit will die Bundesregierung auch nach Auslaufen des Solidarpakts II ihrer regionalpolitischen Verantwortung nachkommen.

Als Gebietsabgrenzung strukturschwacher Regionen dient grundsätzlich die der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Bundesweit agierende Programme mit spezifischen inhaltlichen Schwerpunkten können hiervon abweichen. Die beteiligten Programme bleiben fachlich und finanziell autonom.

Die meisten der 22 beteiligten Förderprogramme nehmen die räumliche Ausrichtung auf strukturschwache Regionen bzw. die Einrichtung von Förderpräferenzen für diese Regionen bereits seit 1. Januar vor. Bei einigen Programmen wird sich die Umsetzung verzögern, weil z. B. die Abstimmung der Förderrichtlichtlinien noch andauert.

Zur besseren Koordination zwischen den Einzelprogrammen wurde eine Interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet. Beginnend 2021 wird es alle zwei Jahre eine gemeinsame Berichterstattung zur Situation und Förderung strukturschwacher Regionen geben.

Das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) wird unsere Bundesverbände, in die Koordination und Berichterstattung im Rahmen der Interministeriellen Arbeitsgruppe einbinden. Eine weitere Beteiligung erfolgt im Rahmen von Bund-Länder-Ausschüssen zu wichtigen Programmen (z. B. Städtebauförderung, GRW, GAK, Bürgschaften).

Für den 10. März 2020 ist eine Auftaktveranstaltung im BMWi geplant.

28.01.2020