Kommission stellt langfristige Vision für ländliche Gebiete in der EU vor
Die Europäische Kommission hat am 30.06.21 eine langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU vorgelegt. Darin hebt sie sowohl die Herausforderungen und Probleme hervor, vor denen die ländlichen Gebiete stehen, als auch Chancen, die sich nach Ansicht der Kommission bieten. Aufbauend auf einer Vorausschau nach umfassenden Konsultationen mit den Bürgerinnen und Bürgern und anderen Akteuren in ländlichen Gebieten werden mit der Vision ein Pakt und ein Aktionsplan für den ländlichen Raum vorgeschlagen, die diesen stärken und vernetzen sollen. Der DStGB hat sich im vergangenen Jahr ebenfalls an beiden Konsultationen zur langfristigen Vision für die ländlichen Gebiete der EU schriftlich beteiligt. Darin wurden unter anderem eine stärkere Digitalisierung, die Verbesserung der öffentlichen Verkehrsmittel sowie eine Weiterentwicklung der Daseinsvorsorge für ländliche Räume gefordert. Der DStGB wird sich auch im weiteren Verfahren einbringen und seine Forderungen erneut gegenüber der EU-Kommission geltend machen.
Um den Megatrends und Herausforderungen der Globalisierung, Urbanisierung und Bevölkerungsalterung zu begegnen und die Vorteile des ökologischen und digitalen Wandels zu nutzen, benötigen die Mitgliedstaaten laut der Kommission ortsspezifische Strategien und Maßnahmen, die der Vielfalt der Gebiete in der EU, ihren besonderen Bedürfnissen und ihren relativen Stärken Rechnung tragen.
Laut Vertretern der EU-Kommission haben fast 30 Prozent der Menschen in der EU in ländlichen Gebieten ihr Zuhause. Es ist das Ziel der Kommission, ihre Lebensqualität deutlich zu verbessern. Im Rahmen der Konsultationen hat sich die Kommission die Sorgen der EU-Bürger angehört und gemeinsam diese Vision erarbeitet – auf der Grundlage der neuen Chancen, die sich aus dem ökologischen und digitalen Wandel der EU ergeben, und der Lehren aus der COVID-19-Pandemie. Die EU-Kommission will erreichen, dass die ländlichen Gebiete – als attraktive, lebendige und dynamische Orte – neu durchstarten, aber zugleich ihren eigentlichen Charakter behalten. Auch sollen die ländlichen Gebiete und Gemeinschaften bei der Gestaltung Europas mehr Gehör finden.
Die langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU soll laut Kommission ein erster Schritt zur Transformation des ländlichen Raums darstellen. Die neue Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) wird einen Beitrag zu dieser Vision leisten, indem sie sich für eine intelligente, resiliente und diversifizierte Landwirtschaft einsetzt, den Umwelt- und Klimaschutz fördert und das soziale und wirtschaftliche Gefüge der ländlichen Gebiete stärkt. Die Kommission will dafür sorgen, dass der EU-Aktionsplan für den ländlichen Raum eine nachhaltige Entwicklung ländlicher Gebiete ermöglicht.
Wie die Kommission weiter mitteilt, ist die Bevölkerung in den ländlichen Gebieten EU-weit im Schnitt älter als in den städtischen Gebieten und wird im kommenden Jahrzehnt langsam schrumpfen. Dies führt in Verbindung mit mangelnder Netzanbindung, unterentwickelter Infrastruktur, dem Fehlen einer breiteren Palette an Beschäftigungsmöglichkeiten und begrenztem Zugang zu Dienstleistungen wie öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Krankenhäusern und Einzelhandelsgeschäften dazu, dass ländliche Gebiete als Orte zum Wohnen und Arbeiten weniger attraktiv sind. Gleichzeitig spielen ländliche Gebiete eine aktive Rolle in der ökologischen und digitalen Transformation der EU. Die Umsetzung der Ambitionen der EU im Bereich Digitales für 2030 kann laut Kommission mehr Möglichkeiten für die nachhaltige Entwicklung ländlicher Gebiete über die Land- und Forstwirtschaft hinaus eröffnen, und zwar indem sie neue Wachstumsperspektiven für das verarbeitende Gewerbe und insbesondere die Dienstleistungen schafft und zu einer verbesserten geografischen Verteilung von Dienstleistungen und Industrie beiträgt.
Pakt für den ländlichen Raum
Der neue Pakt für den ländlichen Raum, der Akteure auf EU-, nationaler, regionaler und lokaler Ebene einbindet, soll die kollektiven Ziele der langfristigen Vision unterstützen, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt stärken und den gemeinsamen Bestrebungen der ländlichen Gemeinschaften Rechnung tragen. Die Kommission wird diesen Rahmen über bestehende Netzwerke unterstützen und den Austausch von Ideen und vorbildlichen Verfahren auf allen Ebenen fördern.
EU-Aktionsplan für den ländlichen Raum
Die Kommission hat am 30.06.21 zudem einen Aktionsplan für eine stimmige und integrierte nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums vorgelegt. Mehrere EU-Politikfelder unterstützen laut Kommission die ländlichen Gebiete bereits und tragen dazu bei, dass sich diese ausgewogen, fair, ökologisch und innovativ entwickeln können. Von grundlegender Bedeutung für die Finanzierung und Umsetzung des Aktionsplans sind die GAP und die Kohäsionspolitik, flankiert von einer Reihe anderer EU-Politikfelder. Zusammen sollen sie die langfristige Vision für die ländlichen Gebiete der EU Wirklichkeit werden lassen.
Die Vision und der Aktionsplan nennen vier Aktionsbereiche, die durch Leitinitiativen unterstützt werden. Schlagwortartig lassen sich die Ziele wie folgt zusammenfassen:
- Stärker: Stärkung der ländlichen Gemeinschaften, Verbesserung des Zugangs zu Dienstleistungen und Förderung der sozialen Innovation;
- Vernetzt: Verbesserung der Netzanbindung sowohl im Verkehr als auch beim digitalen Zugang;
- Resilient: Erhaltung der natürlichen Ressourcen und Ökologisierung der Landwirtschaft im Interesse des Klimaschutzes bei gleichzeitiger Gewährleistung der sozialen Resilienz durch Zugang zu Weiterbildungsangeboten und einer breiten Palette an hochwertigen Beschäftigungsmöglichkeiten;
- Florierend: Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeiten und Steigerung der Wertschöpfung in der Agrar- und Ernährungswirtschaft und im Agrotourismus.
Die Kommission wird die Umsetzung des EU-Aktionsplans für den ländlichen Raum unterstützen, diese überwachen und regelmäßig aktualisieren, um sicherzustellen, dass der Aktionsplan von Belang bleibt. Sie wird mit den Mitgliedstaaten und den Akteuren des ländlichen Raums den Dialog über ländliche Fragen aufrechterhalten. Zudem wird sie eine Prüfung der Auswirkungen auf den ländlichen Raum einführen, in deren Rahmen die verschiedenen Politikfelder der EU unter dem Gesichtspunkt des ländlichen Raums betrachtet werden.
Damit soll es ermöglicht werden, die potenziellen Folgen und Implikationen strategischer Initiativen der Kommission auf Arbeitsplätze, Wachstum und nachhaltige Entwicklung im ländlichen Raum präziser zu ermitteln und ihnen stärker Rechnung zu tragen.
Schließlich wird innerhalb der Kommission eine Beobachtungsstelle für den ländlichen Raum eingerichtet, um die Erhebung und Analysen von Daten über ländliche Gebiete weiter zu verbessern. Diese Stelle soll Fakten als Grundlage für die Ausarbeitung von Strategien zur Entwicklung des ländlichen Raums bereitstellen und die Umsetzung des Aktionsplans für den ländlichen Raum unterstützen.