Kommission verabschiedet Maßnahmenpaket zur Stärkung der europäischen Kapitalmärkte
Die europäische Kommission hatte am 25.11.2021, ein Jahr nach dem Aktionsplan zur Kapitalmarktunion 2020, neue Maßnahmen vorgeschlagen, die die europäischen Kapitalmärkte stärken sollen. Die Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten von Unternehmen in der gesamten EU sollen verbessert werden und es soll dafür gesorgt werden, dass Europäerinnen und Europäer ihre Ersparnisse und Investitionen bestmöglich nutzen können. Diese Maßnahmen werden Anlegern besseren Zugang zu Unternehmens- und Handelsdaten geben, langfristige Investitionen fördern und den grenzüberschreitenden Verkauf von Investmentfonds erleichtern und sicherer machen. Das Maßnahmenpaket soll zur wirtschaftlichen Erholung Europas von der COVID-19-Krise beitragen und den digitalen und grünen Wandel nach vorne bringen.
Die neuen Vorschläge werden zum einen die Unternehmen in der EU und die Anleger näher zusammenbringen, indem der Einheitliche europäische Zugangspunkt (European Single Access Point – ESAP) eine zentrale Anlaufstelle für öffentliche Finanz- und nachhaltigkeitsbezogene Informationen über EU-Unternehmen und EU-Anlageprodukte bieten wird, zum andern wird der Zugang der Unternehmen zu Finanzmitteln verbessert. Dies geschieht durch eine Überarbeitung der Verordnung über europäische langfristige Investmentfonds (ELTIF), die so konzipiert sind, dass sie Finanzmittel in langfristige Investitionsvorhaben lenken und somit gut geeignet sind, die Finanzierung des grünen und digitalen Wandels zu unterstützen. Außerdem werden Investitionsmöglichkeiten für Kleinanleger ausgeweitet, indem die Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMD) überarbeitet wird und dadurch die Kreditvergabe an die Realwirtschaft erleichtern und gleichzeitig den Anlegerschutz verbessern und die Finanzstabilität gewährleisten wird. Zuletzt werden die Kapitalmärkte in der EU weiter durch eine Überarbeitung der Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR) integriert. Hier soll ein „konsolidierter europäischer Datenticker“ Anlegern Zugang zu fast in Echtzeit bereitgestellten Handelsdaten für Aktien, Anleihen und Derivate an allen Handelsplätzen in der EU verschaffen.
Des Weiteren hat die Kommission in einer Mitteilung angekündigt, dass sie im Jahr 2022 weitere Maßnahmen zur Kapitalmarktunion ergreifen wird: Zu diesen zählen zum Beispiel die Unterbreitung eines Vorschlags zur Notierung, ein Rahmen für offenes Finanzwesen, eine Initiative zu Unternehmensinsolvenzen und ein Rahmen für finanzielle Allgemeinbildung.
Weitere Information unter: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_6251