Kommunale Amts- und Mandatsträger/innen wirksam schützen
Das Präsidium des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) hat sich in seiner Sitzung am 18.11.2019 in Berlin mit dem Schutz kommunaler Amts- und Mandatsträger/innen beschäftigt und nach eingehender Diskussion eine Resolution mit dem Ziel verabschiedet, diesen Personenkreis zukünftig wirksamer zu schützen.
Hintergrund:
In den letzten zwei Jahren ist die Zahl der tätlichen Übergriffe auf kommunale Amts- und Mandatsträger/innen um 25 Prozent gestiegen. Beschimpfungen und Bedrohungen sind in 40 Prozent aller Städte und Gemeinden an der Tagesordnung.
Deshalb fordert der DStGB unter anderem eine Kampagne, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Benötigt wird mehr Aufklärung über das Geschehen, mehr politische Bildung an den Schulen und vor allem mehr direkter, persönlicher Dialog. Hier sind auch die Betreiber sozialer Netzwerke in der Pflicht. Sie müssen sicherstellen, dass Aufrufe zu Gewalt nicht nur gelöscht, sondern auch konsequent verfolgt werden.
Um der Hasskriminalität wirksam zu begegnen ist es aus Sicht des DStGB notwendig, Öffentlichkeit zu schaffen und auf aktuelle Entwicklungen immer wieder aufmerksam zu machen. Wichtig sei es, die Bürgerinnen und Bürger in dieser Frage zu sensibilisieren und sie dazu aufzufordern, den Betroffenen beizustehen und öffentlich für sie einzutreten.
In der aktuellen Entwicklung ist eine Gefährdung der lokalen Demokratie und damit mittelbar des demokratischen Systems insgesamt zu sehen. Nicht hinnehmbar ist es, dass diejenigen, die ihre Freizeit für die Gesellschaft einsetzen und sich ehrenamtlich oder hauptamtlich für das Miteinander vor Ort engagieren dafür beschimpft, bedroht oder angegriffen werden. Es besteht die Gefahr, dass die Bereitschaft zum Engagement in der kommunalen Politik sinkt. Demokratie braucht Toleranz, Offenheit und Einsatz für die Allgemeinheit. Engagement verdiene Anerkennung. Wenn beides bedroht ist, wird unser demokratisches System insgesamt gefährdet. Soweit darf es nicht kommen.
Die Resolution des Deutschen Städte- und Gemeindebundes „Kommunale Amts-und Mandatsträger/innen wirksam schützen - Hass, Drohungen und Gewalt konsequent verfolgen“ hat folgenden Wortlaut:
Die Zahl der Beleidigungen, Drohungen und Gewalttaten gegenüber kommunalen Amts- und Mandatsträger/innen sowie Mitarbeiter/innen in den Verwaltungen befindet sich auf einem erschreckend hohen Niveau und nimmt weiter zu. Dies zeigen verschiedene Statistiken, zum Beispiel des Bundeskriminalamtes über Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger/innen aus den Jahren 2016 bis 2018, eine repräsentative Umfrage von KOMMUNAL unter mehr als 1.000 Bürgermeister/innen oder die vom Niedersächsischen Städtetag beauftragte Studie „Gewalterfahrungen von Mitarbeiter/innen in kommunalen Verwaltungen“ aus dem Jahr 2019.
Diese Handlungen sind ein direkter Angriff auf unsere Demokratie. Diese Taten können ernsthafte Auswirkungen auf die Stabilität und Funktionsfähigkeit unseres demokratischen Gemeinwesens haben. Wer für seinen Einsatz für ein funktionierendes Miteinander in den Städten, Gemeinden und Kreisen verbal oder körperlich angegriffen und bedroht wird, verdient den Schutz und die Unterstützung des Staates und der gesamten Gesellschaft.
Beleidigungen und Bedrohungen führen bei den Betroffenen zu erheblichen seelischen und psychischen Belastungen. Strafrechtliche Verfahren sind in der Regel langwierig und führen teilweise zu nur schwer nachvollziehbaren Ergebnissen. Besonders alarmierend ist, dass auch immer stärker Angehörige und Familien von kommunalen Amts- und Mandatsträger/innen zur Zielscheibe von Beleidigungen, Drohungen und Gewalt werden.
Beleidigungen, Bedrohungen und Gewalt gegen kommunale Amts- und Mandatsträger/innen sowie gegen Mitarbeiter/innen in den Verwaltungen sind immer auch ein Angriff auf unsere Demokratie und unsere rechtsstaatliche Ordnung. Gemeinsam müssen Bund, Länder und Kommunen Sorge dafür tragen, dass diese Personen, die sich in besonderer Weise für unser Allgemeinwohl einsetzen, effektiv unterstützt und geschützt werden.
Unsere Gesellschaft muss konsequent gegen Beleidigungen, Bedrohungen und jegliche Formen der Gewalt gegen kommunale Amts- und Mandatsträger/innen sowie gegen Mitarbeiter/innen des öffentlichen Dienstes vorgehen. Sie müssen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln des wehrhaften Rechtsstaates bekämpft und strafrechtlich konsequent verfolgt werden.
Kommunale Amts- und Mandatsträger/innen sowie die Mitarbeiter/innen des öffentlichen Dienstes nehmen für das Gemeinwesen wichtige Aufgaben mit großem persönlichem Engagement wahr. Sie verdienen dafür besondere Achtung, Respekt und insbesondere staatlichen Schutz.
Um gegen Bedrohungen, Beleidigungen und Gewalt entschlossen vorzugehen sind folgende Maßnahmen geboten:
Öffentlichkeitskampagne
Zur Anerkennung von kommunalen Amts- und Mandatsträgern und anderen Politkern brauchen wir mehr Aufklärung, mehr politische Bildung in den Schulen, mehr offenen Austausch von Angesicht zu Angesicht. Was im Netz gesagt wird, wird in der Regel in diesem Tonfall im persönlichen Gespräch nicht eins zu eins wiederholt. Zudem kann in persönlichen Gesprächen viel mehr getrennt werden zwischen dem, was wirklich als Problem angesehen wird, und der Person, die für die Politik vor Ort steht. Die Probleme müssen ernst genommen und sachlich diskutiert werden, während zugleich persönliche Anfeindungen als Mittel der Kommunikation ausgeschlossen werden müssen. Die Politik sollte sich zum respektvollen Umgang untereinander verpflichten. Auch die Medien können einen maßgeblichen Beitrag leisten, indem berichtet und dargelegt wird, wie Politiker arbeiten und was hinter ihrer Arbeit steckt. Politiker, die auch einen überwiegenden Teil ihrer Freizeit und ihres Privatlebens in die lokale Demokratie stecken, dürfen nicht allein gelassen werden. Die Mehrheit der Menschen dafür zu gewinnen, im Rahmen einer Kampagne für die Lokalpolitiker offen einzustehen und sich zugleich gegen Hasskriminalität zu positionieren, wäre ein wichtiges Symbol der breiten Unterstützung für unser demokratisches System und unsere demokratischen Werte.
Bündnis gegen Gewalt & für Tolreranz
In Kooperation mit Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sollte ein Bündnis gegen Gewalt und für Toleranz etabliert werden. Unter Einbindung von Medienvertretern sollte hier auch die Rolle der Medien genauer beleuchtet werden. Ein Kodex der Wertschätzung und der offenen gewaltfreien Kommunikation könnte ein Ergebnis eines solchen Bündnisses sein. Für den Zusammenhalt in unserer Demokratie ist die Verständigung auf verbindliche Regeln des Umgangs und gegenseitigen Respekts unverzichtbar.
Hasskriminalität nicht verschweigen
Zugleich gilt es, Öffentlichkeit zu schaffen und auf die aktuelle Situation von Kommunalvertretern und auch vielen Ehrenamtlichen und Beschäftigten des öffentlichen Dienstes aufmerksam zu machen, die digital oder ganz real bedroht und eingeschüchtert werden. Wir müssen alle Bürgerinnen und Bürger für diese Zustände sensibilisieren und sie motivieren, den Betroffenen beizustehen und öffentlich für sie einzustehen.
Konsequentes Anzeigen von Bedrohungen & Übergriffen
Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, sowie Beschäftigte sollten immer wieder ermutigt werden, die Vorgänge zur Anzeige zu bringen.
Präventive Maßnahmen & ihre Organisationen stärken
Die Landesregierungen sollten präventive Maßnahmen deutlich verstärken und die dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel erhöhen. So müssen zum Beispiel Landespräventionsräte, der Verfassungsschutz sowie die Polizeibehörden in geeigneter Weise in die Lage versetzt werden, effektiv gegen Beleidigungen, Drohungen, Hass und Gewalt zu Lasten von kommunalen Amts- und Mandatsträger/innen sowie Mitarbeiter/innen in den Verwaltungen zu arbeiten.
Einsetzung einer/eines Beauftragten
Die Betroffenen brauchen zentrale Anlaufstellen in den Ländern, die zum einen als Melde-, aber auch als Informationssammelstelle dienen. Alle Bundesländer sollten eine/einen Ombudsfrau / Ombudsmann einzuführen, an den sich insbesondere diejenigen wenden können, die im öffentlichen Leben stehen und so als „Repräsentanten des Staates“ mit Beleidigungen, Drohungen, Hass und Gewalt konfrontiert wurden und werden. Eine/ein solcher Beauftragte(r) sollte idealerweise selbst berufliche oder ehrenamtliche Erfahrungen auf der kommunalen Ebene mitbringen.
Unverzügliche Unterrichtung von Betroffenen durch die Sicherheitsbehörden
Die Landesregierungen und insbesondere die Polizei- und Verfassungsschutzbehörden sollten in einem Informationssystem sicherzustellen, dass betroffene Amts- und Mandatsträger/ innen unverzüglich über alle Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden unterrichtet werden. Amts- und Mandatsträger/innen müssen - unter Berücksichtigung ermittlungstaktischer Gesichtspunkte - zu ihrer Sicherheit umgehend informiert werden, wenn sie auf sogenannten „Feindeslisten“ stehen oder ihre Namen auf sogenannten „Schwarzen Listen“ kursieren.
Verantwortung der Betreiber von sozialen Netzwerken
Die Verantwortlichen für Plattformen sozialer Netzwerke haben sicherzustellen, dass Beleidigungen und Verleumdungen (sogenannte „Hassposts“) und vor allem Aufrufe zur Gewalt umgehend gelöscht, die Identität der Täter festgehalten und entsprechende Vorgänge zur Anzeige gebracht werden.
Offene Rathäuser
Offene Rathäuser stehen in den Städten und Gemeinden symbolisch für unsere offene Demokratie sowie für gelebte Bürgernähe. Im Spannungsverhältnis zur Sicherheit der kommunalen Amts- und Mandatsträger/innen sowie der Verwaltung ist zu prüfen, ob den Beleidigungen, den Bedrohungen oder sogar der Gewalt mit organisatorischen und baulichen Maßnahmen entgegengewirkt werden kann. Die Landesregierungen sollten die Kommunen in diesem Zusammenhang inhaltlich und finanziell unterstützen.
Strafrechtliche Sanktionen
Es sollten Schwerpunktstaatsanwaltschaften gebildet werden, um auch in der Öffentlichkeit zu demonstrieren, dass die Vorgänge ernst genommen und verfolgt werden. Das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung sollte in jedem Fall bejaht werden, wenn Bedrohungen und Gewaltausübungen im Zusammenhang mit der Mandatsausübung geschehen. Bestehende Lücken zu strafrechtlichen Sanktionen von Beleidigungen, Drohungen, Hass und Gewalt gegen kommunale Amts- und Mandatsträger/innen, Rettungskräfte und Ehrenamtliche müssen geschlossen werden. Vor einer Verschärfung strafrechtlicher Vorschriften steht aber die konsequente Anwendung bestehender Sanktionsmöglichkeiten durch Staatsanwaltschaften und Gerichte.