Kommunale Jahresabschlüsse;
Stand der Aufholarbeiten zum 30.09.2025

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Die Kommunalaufsichtsbehörden in Sachsen-Anhalt erheben quartalsweise den Sachstand zur Aufholung der rückständigen Jahresabschlüsse in den Kommunen. Die Daten werden an das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt (MI) weitergegeben und ausgewertet. Zuletzt hatten wir mit KNSA-Beitrag Nr. 342/2024 vom 18.12.2024 über den Stand der Aufholarbeiten bei den Jahresabschlüssen nach diesen Erhebungen zum 30.09.2024 berichtet. Mit KNSA-Beitrag Nr. 011/2025 vom 30.01.2025 haben wir zudem die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage aus dem Landtag zum Thema „Kommunale Jahresabschlüsse“ veröffentlicht.

Aktuell liegen uns die Informationen des MI zum Stichtag 30.09.2025 vor. Es werden in der Auswertung alle Jahresabschlüsse bis einschließlich 2023 betrachtet. Die für die Genehmigung der Haushaltssatzung 2025 gem. § 102 Abs. 3 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) erforderlichen Jahresabschlüsse für 2023 haben 164 von 247 Kommunen und somit 66 v. H. dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) vorgelegt oder mindestens beschlossen.

In einer landkreisspezifischen Auswertung wird deutlich, dass der Stand der Aufholarbeiten der Jahresabschlüsse bis einschließlich 2023 gebietsspezifisch sehr unterschiedlich ist. So haben die Kommunen im Landkreis Mansfeld Südharz den Aufholprozess abgeschlossen. Hier lagen zum Stichtag also 100 v. H. der Jahresabschlüsse bereits vor oder waren mindestens beschlossen. Ebenfalls auf einem sehr guten Wege befinden sich die Kommunen im Bördekreis (95 v. H.) und im Landkreis Anhalt-Bitterfeld (91 v. H.). Zudem liegen auch die Kommunen im Landkreis Stendal mit 83 v. H. und im Saalekreis mit 68 v. H. mit den Aufholarbeiten über dem o. g. Landesdurchschnitt. Die größten Schwierigkeiten mit dem Aufholprozess haben nach der Auswertung des MI die Kommunen im Salzlandkreis. Hier waren zum Stichtag erst 29 v. H. aller Jahresabschlüsse bis einschließlich 2023 mindestens beschlossen. Ein ähnliches Bild zeigt sich im Landkreis Harz (32 v. H.) und im Landkreis Wittenberg (40 v. H.). Auch die Kommunen im Altmarkkreis Salzwedel liegen mit 47 v. H., im Burgenlandkreis mit 53 v. H. und im Jerichower Land mit 56 v. H. jedenfalls deutlich unter dem Landesdurchschnitt.

Das MI stellt in seiner Auswertung auch fest, dass in 42 Kommunen (17 v. H.) kein oder max. drei Jahresabschlüsse beschlossen und teils dem RPA vorgelegt wurden. 5 weitere Kommunen (2 v. H.) haben zwar bereits mehrere Jahresabschlüsse maximal aber bis 2019 beschlossen. Zur Wahrheit gehört also auch, dass ca. ein Fünftel aller Kommunen noch sehr große Rückstände bei der Erstellung der Jahresabschlüsse aufweist. Diese 47 Kommunen, befinden sich nach Aussage des MI hauptsächlich im Landkreis Harz, Altmarkkreis Salzwedel, Landkreis Wittenberg und im Salzlandkreis, was nach den Ergebnissen der landkreisspezifischen Auswertung zu erwarten war. Das MI sieht hier die Notwendigkeit einer weiterhin gesonderten kommunalaufsichtlichen Begleitung und kündigt hierzu einen gesonderten Erlass an das Landesverwaltungsamt an.

Von insgesamt 2723 aufzustellenden Jahresabschlüssen bis 2023 sind 2259 (83 v. H.) fertiggestellt oder in der Prüfungsphase. 464 Jahresabschlüsse bis einschließlich 2023 lagen zum Stichtag noch nicht zur Prüfung vor. Im vergangenen Jahr waren das zum Stichtag 01.09.2024 626 Jahresabschlüsse bis einschließlich 2022. Der Aufholprozess ist also deutlich erkennbar. Für diesen Erfolg dürften u. a. die Erleichterungserlasse des MI zur Aufstellung der Jahresabschlüsse maßgeblich sein. Zuletzt mit Erlass vom 29.05.2024 hatte das MI die Erleichterungen auf die Jahresabschlüsse 2023, 2024 und 2025 verlängert (vgl. KNSA-Beitrag Nr. 161/2024 vom 26.06.2024).   

Das Auslaufen der Erleichterungen für die Erstellung der Jahresabschlüsse ab dem Jahresabschluss 2026 hat die Landesgeschäftsstelle zum Anlass genommen, einen Arbeitskreis zu initiieren, der sich mit der Fortentwicklung haushaltsrechtlicher Vorschriften befasst. Der Arbeitskreis hat sich zum Ziel gestellt, mit Fokus auf die Wesentlichkeit unzureichende oder unausgewogene haushaltsrechtliche Vorgaben sowie überflüssige Standards zu identifizieren und dem MI konkrete Änderungsvorschläge zu unterbreiten. Auch untergesetzliche Vorschriften, wie z. B. die Bewertungs- oder Inventurrichtlinie, sollen praxisnah angepasst werden. Der Arbeitskreis hat die zu behandelnden inhaltlichen Themen priorisiert und deshalb als erstes ab Mitte dieses Jahres die Vorschriften zum Jahresabschluss analysiert. Im Ergebnis wurden dem MI eine Reihe von Änderungsvorschlägen unterbreitet, die insbesondere eine Reduzierung des Aufwandes für die Erstellung der Jahresabschlüsse aber z. B. auch praxistaugliche Fristen für das Aufstellungs-, Prüfungs- und Beschlussverfahren vorsehen. Das Aufgreifen und die Umsetzung der Vorschläge wird für wichtig erachtet, um den mit den Erleichterungserlassen erreichten Status Quo zukünftig auch unter den gegebenen Rahmenbedingungen (insbesondere anhaltend hoher Reformdruck in den kommunalen Verwaltungen bei sich verschärfendem Fachkräftemangel) halten zu können. Die Landesgeschäftsstelle hofft auf einen persönlichen Austausch mit dem MI zu den bereits kommunizierten Arbeitsergebnissen zu Beginn des nächsten Jahres. Aktuell befasst sich der Arbeitskreis mit den rechtlichen Vorgaben zur Haushaltsplanung und -ausführung.

17.12.2025