Kommunale Jahresabschlüsse;
Erlass des MI zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit von Kommunen in der vorläufigen Haushaltsführung im Zusammenhang mit der gesetzlichen Neuregelung im § 102 Abs. 3 KVG LSA 

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Sachstand Kommunale Jahresabschlüsse

Die Kommunalaufsichtsbehörden in Sachsen-Anhalt erheben quartalsweise den Sachstand zur Aufholung der rückständigen Jahresabschlüsse in den Kommunen. Die Daten werden an das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt (MI) weitergegeben und ausgewertet. Zum Stichtag 30.09.2024 werden in der Auswertung alle Jahresabschlüsse bis einschließlich 2022 betrachtet. 55 v. H. dieser Jahresabschlüsse sind bereits geprüft und teilweise beschlossen; weitere 19 v. H. dieser Jahresabschlüsse sind bereits aufgestellt. Insgesamt sind also 74 v. H. aller Jahresabschlüsse bis einschließlich 2022 aufgestellt und befinden sich zumindest in der Prüfungsphase. Das ist ein deutlicher Fortschritt. Denn zum Ende des letzten Jahres lag die Quote bezogen auf alle Jahresabschlüsse bis 2021 erst bei 51 v. H. [mehr]

08.01.2025