Kommunale Stellungnahme zur Anpassung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)

Wasser Wasserstoff

Mit E-Mail-Rundschreiben vom 17.07.2024 hat die Landesgeschäftsstelle über den Gesetzentwurf zum Zulassungsverfahren nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Bundeswasserstraßengesetz informiert. Die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene haben zu diesem Referentenentwurf gemeinsam Stellung genommen.

Der Entwurf soll Teile der RED III – Richtlinie in das deutsche Recht umsetzten. Insbesondere sind Änderungen des § 11a WHG im Hinblick auf erlaubnis- oder bewilligungspflichtige Erneuerbare Energien-Vorhaben vorgesehen, um die Zulassungsverfahren hierfür über die bestehenden Vorschriften hinaus weiter zu beschleunigen.

Hierfür wird der Anwendungsbereich der Vorschrift auf Solaranlagen in und über einem oberirdischen Gewässer (Floating PV), Windenergieanlagen, Wärmepumpen sowie Wärmespeicher im Zusammenhang mit einer zugehörigen Solar- oder Windenergieanlage am selben Standort ausgeweitet. Zudem werden die Zulassungsverfahren ab dem 20. November 2025 digitalisiert.

Vor allem werden aber diverse Fristen verkürzt. So beträgt die Frist für die Bestätigung der Vollständigkeit der Antragsunterlagen nun 45 Tage und innerhalb von Beschleunigungsgebieten lediglich 30 Tage. Zudem wurden Höchstfristen für die Zulassungsentscheidung in Bezug auf die neu aufgenommenen Erneuerbare Energien-Anlagen festgelegt. Auch die bisher bestehenden Fristverlängerungs-möglichkeiten wurden deutlich von derzeit 24 Monaten auf 3 bzw. 6 Monate gekürzt.

Anmerkung:

Grundsätzlich ist ein schneller Ausbau einer klimaneutralen und technologieoffenen Strom- und Wärmeversorgung wichtig und richtig. Hierfür ist auch die effektive Beschleunigung von Verfahren notwendig. Jedoch ist dies nicht möglich, indem lediglich Fristen verkürzt werden. Die lange Verfahrensdauer ist in erster Linie den immer komplexer werdenden Vorschriften und Fachverfahren, unvollständigen Antragsunterlagen und der notwendigen Beteiligung mehrerer Behörden geschuldet. Hinzu kommt das noch nicht ausreichende Niveau der Digitalisierung und der Vernetzung zwischen Behörden, Planern und Antragstellern sowie die knappen Personalressourcen in den kommunalen Behörden.

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat daher in ihrer Stellungnahme insbesondere gefordert, die Fristverkürzungen sachgerecht zu regeln. So sieht der derzeitige Entwurf teilweise kürzere Fristen vor als von der EU-Richtlinie vorgesehen. Dies kann bei Anlagen, bei denen bisher kaum Erfahrungen mit der Bewilligung bestehen, problematisch sein. Hier wäre eine 1:1- Umsetzung der ohnehin ambitionierten europäischen Ziele geboten.

Zudem darf bei den Bestrebungen zur Beschleunigung nicht die Sicherstellung einer nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung zum Schutz der Wasserversorgung und der Umwelt vernachlässigt werden, da dies den eigentlichen Zweck des WHG darstellt. Hierauf ist aus kommunaler Sicht in besonderem Maße zu achten.

Weitere Informationen:

Den Referentenentwurf und die Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände finden Sie hier: www.bmuv.de

18.11.2024