Kommunale Verpackungssteuer;
Deutsche Umwelthilfe startet Mitmachaktion und fordert schnelle Umsetzung
© AntonMatyukha/Shotshop.com
In einem Beitrag hatten wir über die Bestätigung der Tübinger Verpackungssteuer durch das Bundesverfassungsgericht informiert. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in einer Pressmitteilung informiert, dass laut ihren Umfragen bislang 120 Städte Interesse an einer Umsetzung signalisiert haben.
Dies hat die DUH zum Anlass genommen, Ende Januar eine Mitmachaktion zu starten, um in möglichst vielen Städten und Gemeinden die Einführung einer Verpackungssteuer zu erreichen. Adressaten dieser Aktion sind leider zunächst nicht die Städte und Gemeinden, sondern Bürgerinnen und Bürger, die der DUH unter https://l.duh.de/verpackungssteuer schnell und einfach mitteilen sollen, bei welchen Kommunen Anträge zur Einführung einer Einweg-Steuer gestellt werden sollen. Die DUH beabsichtigt im Ergebnis dieser Aktion, formale Anträge bei den benannten Kommunen zu stellen. Erklärtes Ziel ist dabei auch, durch jede weitere kommunale Verpackungssteuer den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen, eine bundesweite Einweg-Abgabe einzuführen.
Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation forderte bereits seit 2014 vehement Verbrauchssteuern für Einweg-to-go-Verpackungen und sieht in deren Verteuerung eine der wirksamsten Maßnahmen gegen unnötigen Abfall und zur Förderung klimafreundlicher Mehrwegalternativen. Mit der Initiative „Plastikfreie Städte“ insbesondere fordert die DUH Städte unter anderem auf, örtliche Verbrauchssteuern auf Einweg-Takeaway-Verpackungen zu erheben. Neben Tübingen ist die Erhebung einer Verpackungssteuer auf Einweg-Geschirr seit 2025 auch in Konstanz eingeführt. Die Städte Heidelberg und Freiburg bereiten die Erhebung einer solchen Steuer vor.
Anmerkung:
Insbesondere größere Städte und Gemeinden müssen sich in Folge dieser Aktion darauf einrichten, von der DUH Anträge zu erhalten, die auf die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer gerichtet sind. Grundsätzlich liegt es im ortsgesetzgeberischen Ermessen, ob eine Gemeinde eine solche Steuer einführt. Eine Verpflichtung besteht nicht. Für die Entscheidung sind erzielbare Einnahmen und Lenkungseffekte ebenso zu hinterfragen, wie der für die Umsetzung erforderliche Aufwand. GGf. lässt sich der gewünschte Lenkungszweck auch schon dadurch erreichen, bei potentiell steuerpflichtigen Unternehmern vor Ort für den Einsatz von Mehrweglösungen zu werben.
Weitere Informationen:
- Interaktive Karte der Initiative „Plastikfreie Städte“: www.duh.de/plastikfreie-staedte
- Liste aller Städte, die eine kommunale Steuer auf Einweg-Verpackungen einführen möchten: https://l.duh.de/p250128b