Kommunaler Versicherungsschutz vor Cyber-Angriffen (I) und Elementarschäden (II)

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Die Unwetterkatastrophe insbesondere in Teilen von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz im Juli d. J. sowie die zunehmende Zahl von Cyberangriffen auf öffentliche Verwaltungen, nicht zuletzt auf den Landkreis Anhalt-Bitterfeld, machen deutlich, wie wichtig ein ausreichender Versicherungsschutz für die Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden ist.

I.

Mit zunehmender Digitalisierung und Vernetzung wächst auch das Risiko von Cyberkriminalität. Immer öfter sind Unternehmen, aber auch Kommunen, Hackerangriffen ausgesetzt. So wurde der Landkreis Anhalt-Bitterfeld im Juli dieses Jahres Opfer einer massiven Attacke. Wegen des schweren Befalls mit Schadsoftware im Netzwerk hatte die Verwaltung des Landkreises den Katastrophenfall ausgerufen. Infolge des Angriffs lag die Verwaltung des Landkreises mit etwa 157.000 Einwohnern für zwei Wochen praktisch still.

Laut Medienberichten gab es 2020 allein in Sachsen-Anhalt wöchentlich rund 290 Anzeigen wegen Cyberkriminalität. Der deutschen Wirtschaft entsteht jährlich ein Schaden von 220 Mrd. Euro, ermittelte der IT-Branchenverband Bitkom.

Eine Cyberversicherung bietet Schutz, um sich gegen die finanziellen Folgen von Internetkriminalität sinnvoll zu schützen. Sie übernimmt nicht nur die Kosten, sondern steht mit einem umfangreichen Service­Angebot zur Seite.

II.

Die zunehmenden witterungsbedingten Schadenereignisse verdeutlichen die Notwendigkeit, sich gegen diese Naturgefahren abzusichern. Dabei ist und bleibt die Elementarschadenversicherung bei Wohngebäuden essentiell.  Sturm und Hagel sind traditionell schon immer Teil einer Gebäudeversicherung. Gegen weitere Naturgefahren wie Hochwasser und Überschwemmungsschäden infolge von Starkregen ist dagegen eine zusätzliche, erweiterte Elementarschadenversicherung als Baustein zur bestehenden Versicherung erforderlich. Sie greift auch bei Schneedruck auf Dächern sowie bei Erdrutsch und Erdfall. Rückstau, Stein- und Schneelawinen sind ebenfalls mit abgedeckt.

Ausschlaggebend für die Berechnung des Beitrages ist, in welcher Gefährdungsklasse sich ein Gebäude befindet. Das ist im ZÜRS, dem Zonierungssystem für Überschwemmungen, Rückstau und Starkregen, ersichtlich. Dieses System wird deutschlandweit einheitlich betrieben. Die Informationen stammen zum Beispiel von Wasserwirtschaftsämtern, Meteorologen und Geologen. Es gibt vier Risikozonen, also unterschiedlich starke Gefährdungsklassen von 1 bis 4. Jedes einzelne Gebäude ist einer Zone zugeordnet, selbst nahe beieinanderstehende Gebäude innerhalb einer Gemeinde können in unterschiedlich gefährdeten Zonen liegen.

Eine Elementarschadenversicherung bietet Schutz. Wenn eine Kommune ihren Versicherungsschutz erweitern möchte sollte ein individuelles Angebot angefordert werden, das sich nach den Gebäuderisiken und den Gebäudewerten richtet.

17.09.2021