Kommunales Finanzierungsdefizit im 1. Halbjahr 2020

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Nach den vom Statistischen Bundesamt am 01.10.2020 veröffentlichten vorläufigen Ergebnissen der Kern- und Extrahaushalte der vierteljährlichen Kassenstatistik haben die Gemeinden und Gemeindeverbände das 1. Halbjahr 2020 Corona-bedingt mit einem deutlich negativen Finanzierungssaldo in Höhe von -9,7 Mrd. Euro abgeschlossen. Zum Vergleich: im 1. Halbjahr 2019 hatte das Defizit lediglich 0,3 Mrd. Euro betragen.

Die Einnahmen der Kommunen gingen im 1. Halbjahr mit 1,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahreshalbjahr auf 127,4 Mrd. Euro leicht zurück. Ursächlich hierfür waren die um 10,6 Prozent niedriger ausgefallenen Steuereinnahmen. Hierbei schlug vor allem der Einbruch bei der Gewerbesteuer mit einem Minus von 21,3 Prozent (-5,2 Mrd. Euro). Aufgrund der Schließung kommunaler Einrichtungen gingen darüber hinaus auch die Einnahmen aus Verwaltungs- und Benutzungsgebühren um 8,8 Prozent (-1,4 Mrd. Euro) zurück. Auf der anderen Seite flossen aber auch bereits erste Entlastungsleistungen der Länder, so erhöhten sich die Schlüsselzuweisungen der Länder um 14,1 Prozent auf 24,8 Mrd. Euro, die zweckgebundenen Zuweisungen stiegen um 11,7 Prozent (12,6 Mrd. Euro) und die Investitionszuweisungen zogen sogar um 28,9 Prozent (auf 4,2 Mrd. Euro) an.

Auf der Ausgabenseite war ein Anstieg um 6,2 Prozent auf 137,1 Mrd. Euro feststellbar. Erfreulich ist, dass die Sachinvestitionen (+16,0 Prozent) und damit insbesondere die Baumaßnahmen (+17,2 Prozent) noch auf dem bisherigen Wachstumspfad geblieben sind. Zu den Sachinvestitionen zählt auch die Anschaffung von Ausrüstungsgütern, die um 5,7 Prozent anstiegen. Der hierunter fallende Anteil für Pandemie-bedingte Ausgaben für medizinische Ausrüstungsgüter (unter anderem Betten auf Intensivstationen) kann nicht einzeln ausgewiesen werden. Die allgemeinen Sachaufwendungen nahmen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 2,9 Prozent auf 31,3 Mrd. Euro zu. Darunter fällt auch die Anschaffung nicht-investiver Geräte und Ausrüstungsgegenstände (hierzu zählen  unter anderem medizinische Geräte und Laborausstattungen) für 0,9 Mrd. Euro, die damit um 14,1 Prozent höher als im Vorjahreszeitraum war. Der Anstieg bei den Personalausgaben lag bei 4,7 Prozent auf nun 35,3 Mrd. Euro. Die Sozialleistungen beliefen sich auf 30,3 Mrd. Euro und blieben im Vergleich zum 1. Halbjahr 2019 stabil (+0,4 Prozent). Hingewiesen sei darauf, dass erstmals die Leistungen des neuen Neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX) zur Eingliederung von Menschen mit Behinderungen ausgewiesen wurden (6,7 Mrd. Euro). Zuvor waren ähnliche Eingliederungsleistungen für Menschen mit Behinderungen in der Sozialhilfe (SGB XII) geregelt. In der Folge gingen die Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) von 15,6 Mrd. Euro im 1. Halbjahr 2019 auf 8,8 Mrd. Euro im 1. Halbjahr 2020 zurück. Zusammengefasst waren die Leistungen nach SGB IX und SGB XII mit 15,4 Mrd. Euro im 1. Halbjahr 2020 um 1,4 Prozent niedriger als im Vorjahreszeitraum.

Betrachtet man nur die Kernhaushalte, so belaufen sich die Einnahmen im 1. Halbjahr 2020 auf 119,3 Mrd. Euro (-1,0 Prozent) und die Ausgaben auf 128,8 (+6,1 Prozent). Hieraus ergibt sich für das 1. Halbjahr 2020 ein Finanzierungsdefizit in Höhe von -9,5 Mrd. Euro (Vorjahreszeitraum -0,7 Mrd. Euro).

Anmerkung:

Die veröffentlichten Zahlen unterstreichen nochmals die dramatischen fiskalischen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Kommunen. Das um fast 10 Mrd. im Vergleich zum vergangenen Jahr schlechter ausfallende Finanzierungssaldo im 1. Halbjahr geht dabei zur Hälfte auf Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer zurück. Dass Bund und Länder die Corona-bedingten Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer in diesem Jahr kompensieren, ist daher eine folgerichtige Maßnahme zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen. Genauso wichtig ist die dauerhafte Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung. Die Zahlen zeigen aber gleichwohl, dass die Kommunen auch an anderer Stelle massive Einnahmeausfälle haben. Und mit Blick auf die Steuerschätzung Anfang September müssen Städte und Gemeinden davon ausgehen, dass sie auch in den kommenden Jahren noch unter signifikanten Mindereinnahmen leiden werden. Diese Ausfälle, insbesondere die Gewerbesteuer und den gemeindlichen Anteil an der Einkommensteuer betreffend, müssen vom Bund und den Ländern auch 2021 zumindest teilweise kompensiert werden. Die kommunale Investitionsfähigkeit muss erhalten bleiben. Schließlich kommt den Kommunen und ihren Investitionen, die gut zwei Drittel aller öffentlichen Investitionen ausmachen, eine Schlüsselrolle bei der wirtschaftlichen Erholung nach der Corona-Pandemie zu. Auch mit Blick auf die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sowie des kommunalen Investitionsrückstandes von zuletzt rund 147 Mrd. Euro bleiben massive kommunale Investitionen eigentlich alternativlos. Es darf hier nicht gegen die Krise angespart werden. Bund und Land müssen daher alle ihnen zur Verfügung stehenden fiskalischen Maßnahmen ergreifen, um die kommunale Investitionsfähigkeit kurz-, mittel- und langfristig zu stärken

22.10.2020