Kommunalhaushalte im Haushaltsjahr 2021

geld kugel

Wir kommen auf vorherige Beiträge zurück, in welchen wir über kleine Anfragen des Landtagsabgeordneten Swen Knöchel (DIE LINKE) zur Aufstellung der kommunalen Haushalte 2020, 2018 und 2017 berichtet hatten. Auch in diesem Jahr hat der Abgeordnete Knöchel die Landesregierung mit einer kleinen Anfrage zur Aufstellung der kommunalen Haushalte 2021 wie folgt befragt:

1. Welche kreisangehörigen Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte hatten am 01.05.2021 für das Jahr 2021 ihren Haushalt beschlossen?

2. Welche der unter 1. genannten Kommunen erreichten den Ausgleich des Ergebnishaushaltes?

3. Welche der unter 1. genannten Kommunen erreichten den Ausgleich des Finanzhaushaltes in der von § 98 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 Kommunalverfassungsgesetz ab 01.01.2023 geforderten
Fassung?

4. In welchen der unter 1. genannten Kommunen wurden die beschlossenen Haushalte 2021 durch die Kommunalaufsicht beanstandet?

5. Für welche der unter 1. genannten Kommunen lag zum 30.06.2020 eine abschließend geprüfte Eröffnungsbilanz nach § 114 Kommunalverfassungsgesetz vor?

Die Landesregierung hat diese Fragen im Rahmen der Landtagsdrucksache 7/7807 vom 09.06.2021 in Form tabellarischer Übersichten, welche wir als Anlage diesem Beitrag beigefügt haben, beantwortet. Der Aufstellung ist - nach Landkreisen geordnet - zu entnehmen ob die jeweilige Kommune ihren Haushalt bis zum 01.05.2021 beschlossen hatte, einen Ausgleich des Ergebnis- und Finanzhaushaltes darstellen konnte, der Haushalt 2021 beanstandet worden ist und ob eine abschließend geprüfte Eröffnungsbilanz vorliegt. Danach bleibt festzustellen:

  1.  Zum 01.05.2021 konnten 173 der insgesamt 247 Kommunen einen beschlossenen Haushalt für das Jahr 2021 vorlegen. 74 Städte und Gemeinden (2020 zum 30.06.: 32) hatten angegeben, dass sie noch nicht über einen beschlossenen Haushalt verfügen. Für 151 der 173 beschlossenen Haushalte war zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage bekannt, dass sie von der Kommunalaufsichtsbehörde nicht beanstandet wurden. In einem Fall erfolgte eine Beanstandung.
  2. Insgesamt 96 Kommunen gelang der Ausgleich des Ergebnishaushalts und nur 62 Kommunen der Ausgleich des Finanzhaushalts. Für 60 Kommunen (35 %) wurde ein nicht ausgeglichener Ergebnishaushalt ausgewiesen (2020 zum 30.06.: 70 Kommunen) und für 94 Kommunen (54 %) ein nicht ausgeglichener Finanzhaushalt (2020 zum 30.06.: 116).  Unter diesen Kommunen sind 48 (2020 zum 30.06.: 58), die weder über einen ausgeglichenen Ergebnishaushalt noch über einen ausgeglichenen Finanzhaushalt verfügen. Insgesamt 12 Kommunen (2020 zum 30.06.: 12) haben angegeben, nicht über einen ausgeglichenen Ergebnishaushalt wohl aber über einen ausgeglichenen Finanzhaushalt zu verfügen. Umgekehrt gelingt 44 Kommunen mit unausgeglichenen Finanzhaushalten ein Ausgleich des Ergebnishaushaltes (2020 zum 30.06.: 56).

Immerhin noch 49 Kommunen haben angegeben, noch nicht über eine abschließend geprüfte Eröffnungsbilanz zu verfügen (2020 zum 30.06.: 77).

[Anlage]

24.09.2021