Kommunalhaushalte im Haushaltsjahr 2022

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Wir kommen auf vorherige Beiträge zurück, in welchen wir über kleine Anfragen des Landtagsabgeordneten Swen Knöchel (DIE LINKE) zur Aufstellung der kommunalen Haushalte 2020, 2018 und 2017 berichtet hatten. In diesem Jahr haben die Abgeordneten, Henke und Buchheim (DIE LINKE) die Landesregierung wiederum mit einer kleinen Anfrage zur Aufstellung der kommunalen Haushalte 2022 wie folgt befragt:

  1. Welche kreisangehörigen Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte hatten am 01.05.2022 für das Jahr 2022 ihren Haushalt beschlossen?
  2. Welche der unter 1. genannten Kommunen erreichten den Ausgleich des Ergebnishaushaltes?
  3. Welche der unter 1. genannten Kommunen erreichten den Ausgleich des Finanzhaushaltes in der von § 98 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 Kommunalverfassungsgesetz ab 01.01.2023 geforderten
    Fassung?
  4. In welchen der unter 1. genannten Kommunen wurden die beschlossenen Haushalte 2022 durch die Kommunalaufsicht beanstandet?
  5. Für welche der unter 1. genannten Kommunen lag zum 01.05.2022 eine abschließend geprüfte Eröffnungsbilanz nach § 114 Kommunalverfassungsgesetz vor?

Die Landesregierung hat in ihren Vorbemerkungen zu Frage 3 angemerkt, dass die diesbezügliche Ausgleichspflicht des Finanzhaushaltes auf den 01.01.2026 verschoben wurde. Im Übrigen hat sie diese Fragen im Rahmen der Landtagsdrucksache 8/1690 vom 29.09.2022 in Form tabellarischer Übersichten beantwortet. Der Aufstellung ist - nach Landkreisen geordnet - zu entnehmen, ob die jeweilige Kommune ihren Haushalt bis zum 01.05.2022 beschlossen hatte, einen Ausgleich des Ergebnis- und Finanzhaushaltes darstellen konnte, der Haushalt 2022 beanstandet worden ist und ob eine abschließend geprüfte Eröffnungsbilanz vorliegt. Danach bleibt festzustellen:

  1. Zum 01.05.2022 konnten 201 der insgesamt 247 Kommunen einen beschlossenen Haushalt für das Jahr 2022 vorlegen. 46 Städte und Gemeinden (2021: 74; 2020 zum 30.06.: 32) hatten angegeben, dass sie noch nicht über einen beschlossenen Haushalt verfügen. Für 190 der 201 beschlossenen Haushalte war zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage bekannt, dass sie von der Kommunalaufsichtsbehörde nicht beanstandet wurden. In 4 Fällen erfolgte eine Beanstandung, in 7 Fällen war die Prüfung noch nicht abgeschlossen.
  2. Insgesamt 131 Kommunen gelang der Ausgleich des Ergebnishaushalts und nur 70 Kommunen der Ausgleich des Finanzhaushalts. Für 66 Kommunen (ca. 33 %; 2021: 35 %) wurde ein nicht ausgeglichener Ergebnishaushalt ausgewiesen und für 117 Kommunen (ca. 58 %; 2021: 54 %) ein nicht ausgeglichener Finanzhaushalt.  Unter diesen Kommunen sind 60 (2021: 48; 2020 zum 30.06.: 58), die weder über einen ausgeglichenen Ergebnishaushalt noch über einen ausgeglichenen Finanzhaushalt verfügen. Insgesamt 7 Kommunen (2012: 12; 2020 zum 30.06.: 12) haben angegeben, über einen nicht ausgeglichenen Ergebnishaushalt wohl aber über einen ausgeglichenen Finanzhaushalt zu verfügen. Umgekehrt gelingt 59 Kommunen mit unausgeglichenen Finanzhaushalten ein Ausgleich des Ergebnishaushaltes (2021: 44; 2020 zum 30.06.: 56). Dieser deutliche Anstieg (+ 34 %) zeugt davon, dass auch Kommunen mit ausgeglichenen Haushalten zunehmend Liquiditätsprobleme haben. Immerhin noch 12 Kommunen haben angegeben, noch nicht über eine abschließend geprüfte Eröffnungsbilanz zu verfügen (2021: 49; 2020 zum 30.06.: 77).

[Anlage]

22.11.2022