Kommunen erwarten Krisenbewältigungsmechanismus

Eltern Kinder Familie Personen Menschen Gemeinschaft

DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg äußerte sich gegenüber der Mediengruppe Mitteldeutsche Zeitung am 27.04.2022 wie folgt:

Die Zahl der Menschen, die aus der Ukraine vertrieben werden, steigt täglich weiter an. Über 380.000 Personen sind bereits in Deutschland registriert. Die tatsächliche Zahl dürfte deutlich höher liegen, da die Menschen nicht verpflichtet sind, sich sofort registrieren zu lassen.

Die ganz große Mehrheit sind Frauen und Kinder im Schul- oder Kita-Alter. Hinzu kommen ältere Personen, vielfach mit teilweise schweren Vorerkrankungen.

Das ist eine Riesenherausforderung für die Städte und Gemeinden, die Unterbringung, Versorgung sowie Kita- und Schulplätze organisieren und bereitstellen müssen. Viele freiwillige Helferinnen und Helfer sind hier ein unverzichtbarer Baustein. Natürlich läuft vor Ort nicht immer alles reibungslos. Bereits vor dem Ukraine-Krieg fehlten oftmals Personal, Kitaplätze und ausreichende Schulstrukturen. Deswegen muss oftmals improvisiert werden und pragmatische Lösungen sind geboten. Das klingt einfacher als es in der Praxis ist. Oftmals gibt es detaillierte Vorgaben, angefangen bei der Gruppengröße über die Art und Form der Kita, die Größe der Schulräume oder die notwendige Qualifikation des Personals. Diesen Anforderungen wird man nicht überall gerecht werden können. Deshalb erwarten wir von Bund und Ländern einen Krisenbewältigungsmechanismus, nach dem nötigenfalls Standards und Bürokratie – jedenfalls für eine vorübergehende Zeit – ausgesetzt werden können. Mit den umfangreichen Regelungen und der Bürokratie von gestern können wir die Herausforderungen von heute nicht meistern. Natürlich hat das auch eine finanzielle Komponente. Die Länder müssen unverzüglich die vom Bund zugesagten Mittel, die über Umsatzsteueranteile an die Länder gegeben werden, an die Kommunen weiterreichen. Es sollte auch ermöglicht werden, Vertriebene mit entsprechender Ausbildung, beispielsweise als Lehrerin oder Lehrer beziehungsweise Kinderbetreuer zumindest in assistierender Tätigkeit einsetzen zu können. Damit helfen wir nicht nur den Kindern, sondern auch den betroffenen Personen, die oftmals eine gute Ausbildung haben. Die Kommunen vor Ort stellen sich der Herkulesaufgabe, erwarten aber die konsequente und nachhaltige Unterstützung von Bund und Ländern. Nur dann werden sie dieser gewaltigen Aufgabe gerecht werden können.

31.05.2022