Kommunen in der Finanzkrise;
Status quo und Handlungsoptionen
Ernst & Young (EY) hat am 21.01.2021 Ergebnisse der Umfrage „EY Kommunenstudie 2020/21 – Kommunen in der Finanzkrise: Status quo und Handlungsoptionen“ veröffentlicht. Insgesamt wurden wie in den vergangenen Jahren 300 Kommunen aus Städten mit über 20.000 Einwohnern befragt. Nach den Zahlen von EY gingen die Gesamteinnahmen der Kommunen durchschnittlich um 4,3 Prozent zurück, dass das Minus relativ gering ausfiel, ist im Wesentlichen auf die Hilfen von Bund und Ländern im vergangenen Jahr zurückzuführen.
Dennoch ist ein sprunghafter Anstieg der Kommunen mit Haushaltsdefiziten zu erwarten. Gut 47 Prozent der befragten Kommunen werden das abgelaufene Haushaltsjahr 2020 mit einem Defizit abschließen. Gerade noch 6 Prozent werden einen Überschuss erwirtschaften können. Vor der Corona-Pandemie gelang dies im Jahr 2019 noch 54 Prozent der befragten Kommunen. Mittlerweile geht jede zweite Kommune von einem Anstieg ihrer Verschuldung in den kommenden drei Jahren aus. Lediglich 18 Prozent erwarten noch einen Schuldenabbau.
Im Durchschnitt erwarten die befragten Kämmerer für das Haushaltsjahr 2020 einen Rückgang der Gesamteinnahmen um 4,3 Prozent und einen Anstieg der Gesamtausgaben von 0,2 Prozent. Die Corona-bedingten Hilfen trugen dabei wesentlich zum noch relativ geringen Defizit bei. Sie machten durchschnittlich gut 10 Prozent der Gesamteinnahmen aus, lagen vereinzelt aber auch deutlich darüber (bei 5 % Kommunen Anteil sogar zwischen 30 % und 40 %).
Besonders drastisch war der Rückgang bei der Gewerbesteuer mit durchschnittlich -15 Prozent. Die befragten Kämmerer gehen nicht von Erholung bereits in diesem Jahr aus. Jede fünfte Kommune (22 %) rechnet sogar mit Mindereinnahmen gegenüber 2019 von mehr als 10 Prozent.
Die Investitionen konnten im vergangenen Jahr stabil gehalten werden, wenngleich sie geringer ausfallen werden, als noch vor der Corona-Pandemie geplant.
Nach der aktuellen EY-Umfrage planen 64 Prozent der Kommunen 2020 bzw. 2021 Steuern und Gebühren zu erhöhen. Diese Zahl wird medial immer wieder hervorgehoben. Von Seiten der Presse wird dabei ein Zusammenhang zwischen den erwarteten Steuer- aber auch Gebührenerhöhungen und der Corona-Pandemie aufgeworfen. Die in der Umfrage von EY beschriebenen Auswirkungen auf die Steuern lassen sich aufgrund der Ergebnisse der vom Städte- und Gemeindebund für 2020 durchgeführten Corona-Umfrage bestätigen. Auch bei gebührenfinanzierten kommunalen Aufgaben gilt es auf Corona-bedingte wegbrechende Einnahmen bzw. gestiegenen Ausgaben hinzuweisen. Jedoch muss deutlich hervorgehoben werden, dass, zum Teil anders als es die Presseberichterstattung suggeriert, es aufgrund der rechtlichen Vorgaben im Kommunalabgabengesetz zu keiner Querfinanzierung wegbrechender Steuereinnahmen durch eine Erhöhung von Gebühren kommt. Gerade auch dieser Zusammenhang verdeutlicht die Notwendigkeit weitere Hilfen von Bund und Land für die Kommunen in 2021. Auch EY unterstreicht in seiner Analyse, dass die Kommunen mindesten noch in 2021 auf weitere finanzielle Unterstützung angewiesen sein werden.
Zudem ist die Aussagekraft zur beabsichtigten Steuer- und Gebührenerhöhung in der EY-Studie eingeschränkt, da es schlicht ausreichend war, wenn nur eine einzige Gebühr/Steuer innerhalb von 2 Jahren erhöht wird bzw. aus vorgeschriebenen Kostendeckungsgründen erhöht werden muss. Vor der Pandemie gaben im Übrigen 68 Prozent der Kommunen an, Erhöhungen zu planen. In 2016 waren es immerhin 82 Prozent. Aktuell rechnen die befragten Kommunen insbesondere bei Müllabfuhr und Straßenreinigung (jeweils 33 % der Kommunen), bei der Wasserversorgung (32 %) und bei den Parkgebühren (29 %) mit Erhöhungen. Die Grundsteuer soll bei jeder fünften Kommunen steigen. Hinsichtlich der Ausgaben planen 23 Prozent der Städte und Gemeinden Kürzungen vorzunehmen, im Vorjahr waren es 20 Prozent.
Anmerkung:
Auch wenn die Studie in den länderspezifischen Auswertungen keine Daten für Sachsen-Anhalt enthält, was an der Vorauswahl der Studienverfasser hinschlich der befragten Größenklasse (> 30.000 EW) und der Mindestrücklaufquote (mindestens 7 Antworten aus einem Bundesland) liegt, dürften die sich in den jetzigen Ergebnissen widerspiegelnden Erwartungen auch für Sachsen-Anhalt zutreffend sein. Dies zumindest offenbart ein Abgleich mit der vom SGSA durchgeführten Umfrage zu den Corona-bedingten Auswirkungen auf die Kommunalfinanzen.
Die Ergebnisse der aktuellen EY-Studie können unter www.ey.com (EY Presse/Pressemitteilung vom 21.01.2021) abgerufen werden.