Kontaktstelle für Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten startet

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Die bei der Kulturstiftung der Länder angesiedelte Kontaktstelle hat ihre Arbeit als neue zentrale Anlaufstelle für alle Fragen zu Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in Deutschland aufgenommen. Die Kontaktstelle richtet sich insbesondere an Personen und Institutionen aus den Herkunftsstaaten und Herkunftsgesellschaften und soll den Zugang zu Informationen über Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in Deutschland eröffnen. Zudem soll sie Beratung auch für Einrichtungen in Deutschland anbieten und die relevanten Akteure miteinander vernetzen. Mit der Einrichtung der Kontaktstelle haben Bund, Länder und Kommunen eine wichtige Voraussetzung für den partnerschaftlichen Dialog mit Herkunftsstaaten und Herkunftsgesellschaften über den verantwortungsvollen Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten geschaffen. Hervorzuheben ist, dass die Kontaktstelle auch die kommunalen Einrichtungen (z. B. Museen, Bibliotheken, Archive) mit möglichem Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten und deren Träger beraten soll.

Die Kulturstiftung der Länder ist administrativer und organisatorischer Träger der Kontaktstelle. Verbundpartner sind das von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien finanzierte Deutsche Zentrum Kulturgutverluste, die vom Auswärtigen Amt finanzierte Agentur für Internationale Museumskooperation (bis zu deren Errichtung zunächst das Auswärtige Amt) sowie die kommunalen Spitzenverbände. Als zentrales Steuerungs- und Aufsichtsgremium legt die Bund-Länder AG „Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ die inhaltlichen Schwerpunkte und strategischen Ziele der Kontaktstelle fest. In dieser Bund-Länder AG arbeiten die Länder, das Auswärtige Amt, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, die kommunalen Spitzenverbände, der Deutsche Museumsbund sowie das Deutsche Nationalkomitee des Internationalen Museumsrates ICOM zusammen.

Die Errichtung der Kontaktstelle geht auf einen Beschluss von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden am 13.03.2019 zurück. Die Staatsministerin für Kultur und Medien, die Staatsministerin im Auswärtigen Amt für internationale Kulturpolitik, die Kulturministerinnen und Kulturminister der Länder und die kommunalen Spitzenverbände hatten sich auf „Erste Eckpunkte zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ verständigt. Dort war u. a. folgendes geregelt worden:

„Die Kontaktstelle richtet sich insbesondere an Personen und Institutionen aus den Herkunftsstaaten und Herkunftsgesellschaften. Als erste Anlaufstelle soll sie ihnen den Zugang zu Informationen über Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in Deutschland eröffnen. Dabei soll die Kontaktstelle folgende Aufgaben erfüllen:

  1. Information und Beratung insbesondere von Personen und Institutionen in den Herkunftsstaaten und Herkunftsgesellschaften sowie in Deutschland zu Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in Deutschland und damit zusammenhängenden Themenbereichen, insbesondere zu relevanten Sammlungsbeständen, zu sammlungsbewahrenden Einrichtungen und ihren Trägern, allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen, Richtlinien und Leitfäden, Datenbanken und Online-Ressourcen, Verfahren, Strukturen und Zuständigkeiten sowie Fördermöglichkeiten für Maßnahmen, Projekte und Kooperationen;
  2. Einzelfallbezogene Weiterleitung von Anfragen jeglicher Art, einschließlich Rückgabeersuchen, insbesondere aus den Herkunftsstaaten und Herkunftsgesellschaften an die betroffenen Institutionen/Einrichtungen und bei Bedarf, insbesondere bei politisch sensiblen Fällen, auch an verantwortliche Stellen bei Bund, Ländern und Kommunen; bei Rückgabeersuchen sind die zuständigen Stellen in Bund, Ländern und Kommunen immer zu beteiligen; Vernetzung von Personen und Institutionen im In- und Ausland und Aufbau von Netzwerken;
  3. Sammlung, Strukturierung, Dokumentation, Veröffentlichung und statistische Auswertung von Daten und Informationen, die für die Wahrnehmung der Informations- und Beratungsaufgaben erforderlich sind, einschließlich der Dokumentation von Rückführungen und Rückführungsverfahren; bei Bedarf systematische Erhebung von Daten zum Beispiel bei relevanten Einrichtungen und deren Trägern;
  4. Unterstützung der Bund-Länder-AG bei der Konkretisierung und Weiterentwicklung der in den „Ersten Eckpunkten“ festgelegten Handlungsfelder und Ziele insbesondere durch organisatorische und fachliche Begleitung von Fachforen unter Beteiligung von Expertinnen und Experten aus Herkunftsstaaten und Herkunftsgesellschaften und eventuelle inhaltliche Zuarbeit.“

Die gemeinsam getragene Kontaktstelle ist zunächst als Pilotprojekt angelegt.

Weitere Informationen zur Kontaktstelle für Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in Deutschland: www.kulturstiftung.de

Webseite der Kontaktstelle für Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten: www.cp3c.de.

05.12.2013