Kostenübernahme von Einsatzkosten der Gemeinden und Landkreise bei Naturkatastrophen

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Zum Thema „Kostenübernahme von Einsatzkosten der Gemeinden und Landkreise bei Naturkatastrophen“ richtete der Abgeordnete Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) eine Kleine Anfrage an die Landesregierung, die durch das Ministerium für Inneres und Sport wie folgt beantwortet wurde (LT-Drs. 8/4780):

Vorbemerkung des Anfragestellers:

Infolge des Klimawandels und der ansteigenden Temperaturen, nehmen Extremwetterereignisse wie Starkregen, Hagel-, Stürme, Hitze- und Dürreperioden zu. Diese wirken sich begünstigend bei Waldbränden und in der Zunahme von Überschwemmungen und Orkanschäden aus. Die Folgen tragen oftmals die Kommunen. Vier von fünf deutschen Kommunen waren in den letzten zehn Jahren von Extremwetterereignissen betroffen.[1] Für Prävention, Bekämpfung, Rettung und Schadensbeseitigung sind zudem grundsätzlich die Kommunen zuständig, die hierfür auf die Einsatzkräfte der Feuerwehr, der Rettungsdienste, des DLRG, des THW und nötigenfalls auch der Bundeswehr zurückgreifen können.

Die Kosten für diese Einsätze tragen die Gemeinden, solange kein Katastrophenfall ausgerufen wurde. Im Katastrophenfall gehen die Zuständigkeit und die Kosten auf die Landkreise über. Bei wochenlangen Überschwemmungen, wie an der Helme im Winter 2023/24 oder bei einem Waldbrand, wie im Harz September 2024, entstehen dabei sehr hohe Kosten im Millionen-Bereich. Diese Kosten können den Haushalt einer Gemeinde oder eines Landkreises strapazieren oder gar überlasten. In der Vergangenheit kam es daher immer auch zu Kostenübernahmen durch das Land. [mehr]


02.12.2024