Ladesäulenverordnung beschlossen
Der Bundesrat hat am 17.09.2021 dem Regierungsvorschlag zur geänderten Ladesäulenverordnung zugestimmt, die vor allem für Erleichterungen beim spontanen Laden von Elektrofahrzeugen sorgen soll. Öffentliche Ladepunkte müssen demnach ab 2023 die Zahlung mittels eines gängigen Debit- und Kreditkartensystems ermöglichen.
Einheitliches System für Kartenzahlung
Um sicherzustellen, dass auch eine geeignete Zahlungsweise zur Verfügung steht, sieht die nun im Bundesrat beschlossene Regierungsverordnung vor, dass Betreiber eines Ladepunkts an dem jeweiligen Ladepunkt oder in dessen unmittelbarer Nähe die für den bargeldlosen Zahlungsvorgang erforderliche Authentifizierung ermöglichen und den Zahlungsvorgang mindestens mittels eines gängigen Debit- und Kreditkartensystems kontaktlos durch Vorhalten einer Karte mit der Fähigkeit zur Nahfeldkommunikation anbieten müssen.
Pflicht zur Verwendung einer Schnittstelle
Neu errichtete Ladepunkte werden künftig über eine Schnittstelle verfügen, mithilfe derer Standortinformationen und dynamische Daten wie der Belegungsstatus übermittelt werden können. Damit wird es für Kundinnen und Kunden leichter, ad hoc freie Ladesäulen anzusteuern.
Hintergrund
Die Ladesäulenverordnung ist ebenso wie das Schnellladegesetz Teil des Masterplans Ladeinfrastruktur, mit dem die Bundesregierung gemeinsam mit Automobilindustrie und Energiewirtschaft den Hochlauf der Elektromobilität fördern will.
Gestuftes Inkrafttreten
Nach der Veröffentlichung tritt die Verordnung zum großen Teil am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft. Die Vorschriften zu den Bezahlsystemen gelten allerdings erst ab 01.07.2023.
Anmerkung:
Die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Lademöglichkeiten hat beispielsweise für Tourismusgemeinden eine immer größere Bedeutung und darf sich nicht zu einem Standortnachteil entwickeln. Unter anderem wird die Umsetzung des vom Bund auszuschreibenden Schnellladenetzes in den kommenden Jahren zur notwendigen flächendeckenden Verfügbarkeit von Ladeinfrastruktur beitragen. Gerade diese Ladeinfrastruktur muss künftig einfacher zugänglich sein als bisherige Ladesäulen, die durch eine Vielzahl von Preis- und Bezahlsystemen geprägt sind.
Um das Ad-hoc-Laden zu erleichtern und der so genannten Reichweiten-Angst zu begegnen, wurde sich für ein möglichst einfaches Bezahlsystem bei öffentlicher Ladeinfrastruktur ausgesprochen.