Legaldefinition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

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Die Europäische Kommission hat die aktuelle europäische Legaldefinition für KMU gemäß der Empfehlung 2003/361/EG im September 2021 evaluieren lassen. Die Autoren des Berichts kommen zu dem Ergebnis, dass die Definition keiner Überarbeitung bedarf. Sie sei nach wie vor relevant und erfülle Ihren Zweck. Die damit im Rahmen der KMU-Politik angestrebten Ziele würden wirksam erreicht. Schwierigkeiten träten bei der Bewertung von Unternehmen auf, die kompliziert und/oder durch ausländische Beteiligungen geprägt seien.

Bezüglich der Relevanz der KMU-Definition bestätigen laut Bericht die Interessenträger mehrheitlich, dass die maßgebliche Mitarbeiterzahl unverändert bleiben sollte. Die Evaluierung zeigt, dass die Schwellenwerte der Definition den wirtschaftlichen Entwicklungen entsprechen, da der durchschnittliche Umsatz bzw. die durchschnittliche Bilanzsumme der KMU immer noch deutlich darunter liegen. Die Interessenträger sprechen sich mehrheitlich für das derzeitige Kriterium der Eigentumsverhältnisse aus. Einige Unternehmen, insbesondere die, die sich im staatlichem Besitz befinden oder mit Kapitalbeteiligungen (z. B. durch Risikokapital) finanziert werden, stellten bestimmte Vorschriften infrage, die verhindern könnten, dass sie von niedrigeren Gebühren oder Entlastungen profitieren und/oder Zugang zu bestimmten Fördermaßnahmen erhalten.

Laut Bericht ist die KMU-Definition auch wirksam. Diese werde in der überwiegenden Zahl der Fälle laut den Interessenträgern zwar als verständlich wahrgenommen. Dennoch werde gefordert, dass die Eigentumsvorschriften präzisiert und weitere Orientierungshilfen zu Schlüsselkonzepten bereitgestellt werden müssten. Die Definition könnte effizienter angewandt werden, wenn die Digitalisierung von KMU, aber auch von öffentlichen Verwaltungen generell verstärkt, daneben bestehende Unterstützungsmaßnahmen intensiver beworben, auf die Nutzer besser abgestimmte Orientierungshilfen bereitgestellt und Unternehmensdaten leichter zugänglich gemacht werden würden.

Durch die aktuelle Definition konnte laut Bericht das Ziel erreicht werden, die Verbreitung unterschiedlicher KMU-Definitionen im europäischen Binnenmarkt erfolgreich einzudämmen. Weiter habe die Definition in hohem Maße dazu beigetragen, dass man sich darauf verständigte, was der Begriff „KMU“ bei den verschiedenen Interventionen bedeutet, und dass die diesbezüglichen Vorgehensweisen harmonisiert wurden.

Hintergrund

Die KMU-Definition der EU ist das strukturelle Instrument zur Ermittlung von Unternehmen, die aufgrund ihrer Größe mit Markversagen und besonderen Herausforderungen konfrontiert sind und daher bei der Gewährung öffentlicher Unterstützung bevorzugt werden. Die Definition ist in der europäischen sowie nationalen Gesetzgebung verbreitet. Sie dient häufig als Tatbestand für Förder- und Finanzierungsmaßnahmen. Mittlere Unternehmen, die bspw. unter die KMU-Definition fallen, haben weniger als 250 Mitarbeiter und bis zu 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder maximal eine Jahresbilanzsumme von 43 Mio. Euro. Für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen gelten andere Werte.

Anmerkung:

Die aktuelle KMU-Definition grenzt viele kommunale Unternehmen aus und führt dazu, dass viele Förderprogramme für diese nicht zugänglich sind. Ebenso ergeben sich Nachteile in den Bereichen Beihilfen und Steuern. Gerade mit Blick auf die angespannte Finanzsituation bei kommunalen Unternehmen und Kommunen infolge der Corona-Pandemie sollte hier ein Umdenken der EU-Kommission stattfinden. Insbesondere hinsichtlich der anstehenden Investitionen im Rahmen des „Green Deals“ sollten auch öffentliche Unternehmen zusätzliche finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung klimaneutraler Investitionen in Anspruch nehmen können.

Der vollständige Bericht ist zu finden unter https://ec.europa.eu.

22.11.2021