Leitlinien der EU-Kommission für den Grenzübertritt sogenannter systemrelevanter Arbeitskräfte

Corona Bild

Die EU-Kommission hat praktische Hinweise vorgelegt, wie mobile Arbeitskräfte, die in der Coronavirus-Pandemie systemrelevante Funktionen haben, trotz der kürzlich eingeführten Kontrollen an den EU-Binnengrenzen an ihren Arbeitsplatz gelangen können. Dies betrifft insbesondere Arbeitskräfte im Gesundheitsbereich und in der Lebensmittelbranche sowie in anderen Dienstleistungsbereichen wie Kinderbetreuung, Altenpflege, Versorgungsunternehmen, aber auch Saisonarbeitskräfte, die ihren Wohnsitz in einem anderen EU-Land als dem der Erwerbstätigkeit haben. Die Mitgliedstaaten sollen spezielle unaufwändige Schnellverfahren einführen, um den reibungslosen Grenzübertritt für diese Personen zu gewährleisten. Daneben hat die Kommission Hinweise zur Umsetzung der vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU veröffentlicht.

LKT Rundschreiben Nr. 221/2020 [PDF-Dokument: 72 kB]

31.03.2020