Leitlinien der EU-Kommission zu vergaberechtlichen Erleichterungen in der COVID-19-Krise im EU

Bild Corona

Mit den am 1. April 2020 veröffentlichten Leitlinien beschreibt die EU-Kommission, welche konkreten Optionen und Flexibilitätsmöglichkeiten öffentlichen Auftraggebern für die Beschaffung der zur Bewältigung der COVID-19 Krise erforderlichen Lieferungen, Dienstleistungen und Leistungen nach dem EU-Vergaberecht zur Verfügung stehen. Der Leitfaden gibt einen Überblick über die vergaberechtlichen Erleichterungen bis hin zur Direktvergabe ohne vorherige Veröffentlichung und bestätigt insoweit die bereits übermittelte Auslegung des Bundeswirtschaftsministeriums. Daneben werden Möglichkeiten zur Nutzung innovativer digitaler Instrumente mit Beispielen aufgeführt.

LKT Rundschreiben Nr. 230/2020 [PDF-Dokument: 73 kB]

06.04.2020