München soll Diesel-Fahrverbot verschärfen
Nach der Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 18.09.2024 (7 B 22.24) ist ein Urteil des Bayrischen VGH rechtskräftig. Die Landeshauptstadt München muss demnach das Diesel-Fahrverbot auf dem Mittleren Ring verschärfen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) waren 2024 vor dem Bayerischen VGH erfolgreich gewesen (Urteil vom 21.03.2024 – 22 A 23.40047). Gefordert wurde die Fortschreibung des Luftreinhalteplans, um die NO₂-Werte zu senken. Mit der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch das BVerwG ist das Urteil nun rechtskräftig. Auf welche Art und Weise die Grenzwerte gesenkt werden, überließ der Senat dem Stadtrat. Bereits 2022 hatten sich die Umweltverbände mit der Stadt bereits auf einen Vergleich geeinigt, der ein dreistufiges Konzept für Diesel-Fahrverbote vorsah. Eine Ausweitung der Fahrverbote auf Euro 5-Dieselfahrzeuge wurde vom Stadtrat 2023 ausgesetzt, wogegen die Verbände geklagt hatten.
Die Stadt ist nach der Entscheidung des BVerwG nun aufgefordert, an zwei Hauptverkehrsstraßen am vielbefahrenen Mittleren Ring schnelle Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer deutlichen Unterschreitung der NO₂-Grenzwerte führen. Ob eine Ausweitung der Umweltzone auf Diesel-5-Fahrzeuge oder nur ein streckenbezogenes Fahrverbot sinnvoller ist, überließ das Gericht dem Stadtrat. Bei einer weiteren Straße mit überschrittenen Messwerten sah das BVerwG ein Fahrverbot nicht als zwingend an.