MIG tritt Mobilfunkvereinbarung der kommunalen Spitzenverbände und Mobilfunknetzbetreibern bei
Die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes (MIG) ist der Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau des Mobilfunknetzes (kurz: Mobilfunkvereinbarung), die bereits 2001 zwischen den drei kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene (Deutscher Städte- und Gemeindebund, Deutscher Städtetag und Deutscher Landkreistag) sowie den seinerzeit am Markt befindlichen Mobilfunknetzbetreibern geschlossen und 2020 aktualisiert wurde, beigetreten (s. hierzu E-Mail-Rundschreiben vom 07.07.2020). Dies ist ein wichtiger Schritt, um den Mobilfunk in bisher schlecht versorgten Gebieten zu verbessern und die Städte und Gemeinden in diesen Regionen zielführend bei den Ausbaumaßnahmen einzubinden.
Die Mobilfunkvereinbarung enthält für die MIG u. a. eine Selbstverpflichtung, die besagt, dass den Kommunen ein Mitspracherecht bei der Auswahl von Mobilfunkstandorten im Stadt-/Gemeindegebiet eingeräumt werden muss und einvernehmliche Lösungen angestrebt werden, die kommunale Belange ebenso berücksichtigen, wie den Belangen des Mobilfunknetzausbaus Rechnung tragen. Die Kommunen sind ein sehr wichtiger Partner, wenn es darum geht, „weiße Flecken“ in der Mobilfunkversorgung zu schließen. Mit dem Beitritt zur Mobilfunkvereinbarung wird die rechtzeitige Einbindung der Kommunen bei der Standortsuche für einen geförderten Mast durch die MIG sichergestellt. Bereits im letzten Jahr hatte die MIG mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund einen Mustervertrag zur Sicherung von kommunalen Grundstücken für den geförderten Mobilfunkausbau vereinbart, um so den geförderten Ausbau weiter zu beschleunigen.
In der Vereinbarung ist verankert, die Kommunen über die Pläne zum Netzausbau detailliert zu unterrichten und insbesondere die Beteiligungsverpflichtung gemäß § 7a der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung im Rahmen der Anbahnung und des Abschlusses von Mietvorverträgen über förderfähige Mobilfunkstandorte sicherzustellen. Darüber hinaus stellt die MIG im Rahmen ihrer Möglichkeiten sicher, dass auch ihre Infrastrukturpartner, die geförderte Standorte errichten und betreiben, die Beteiligungspflichten gegenüber Kommunen einhalten.