Mietpreisbremse: Bundeskabinett beschließt Änderungen

reichstag kuppel

Nachdem im Juli 2015 das erste Gesetz zur Mietpreisbremse in Kraft getreten ist, hat das Bundeskabinett am 05. September 2018 den Gesetzestext zu einer erneuten Änderung der „Mietpreisbremse“ beschlossen. Diese soll ein weiteres Ansteigen der Mietpreise auf besonders angespannten Wohnungsmärkten verhindern.

Trotz der eingeführten Mietpreisbremse sind die Neuvertragsmieten deutschlandweit im Jahr 2017 im Vergleich zu 2016 nochmals um 4,5 Prozent auf 7,99 Euro im Schnitt pro Quadratmeter angestiegen. Daher wurden insbesondere folgende Neuregelungen vorgeschlagen:

Durch eine Verschärfung der Auskunftspflicht soll insgesamt eine stärkere Transparenz für die Mieter gewährleistet werden. Der Vermieter wird zukünftig verpflichtet, bisher gezahlte Mietpreise offenzulegen oder gegebenenfalls Einzelheiten von Modernisierungsmaßnahmen aufzulisten. Eine Ausnahme von der Regelung ist nur durch Gründe wie etwa einer Erstvermietung nach umfassenden Modernisierungsmaßnahmen oder einer Erstvermietung nach dem 1. Oktober 2014 möglich.

Bisher konnte der Vermieter bei Modernisierungsmaßnahmen zudem einen Großteil der Kosten auf die Mieter umlegen, während die finanzielle Belastung für den Mieter anstieg. Anstatt 11 Prozent der Renovierungskosten dürfen zukünftig lediglich acht Prozent auf die Mieter übertragen werden. Des Weiteren sollen bauliche Maßnahmen, die zu einer nicht notwendigen Belastung der Mieter führen, wie bspw. eine Verdopplung der Miete als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Die Miete soll zudem aufgrund von Modernisierung in Zukunft nur noch um höchstens drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren ansteigen dürfen.

29.10.2018