Ministerpräsidentenkonferenz fasst Grundsatzbeschluss zum Mobilfunkausbau
Anlässlich der Jahreskonferenz der Ministerpräsidenten am 25. Oktober 2019 befassten sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit dem flächendeckenden Ausbau von Mobilfunk in Deutschland. In diesem Zusammenhang konstatierten sie, die flächendeckende Versorgung mit Mobilfunk gehöre zu den grundlegenden Bedürfnissen einer modernen Gesellschaft. Die Mobilfunkstrategie der Bundesregierung sei ein Schritt in die richtige Richtung. Doch die bisherigen Anstrengungen des Bundes im Bereich 5G reichten nicht aus, um perspektivisch eine breite Versorgung mit 5G in der Fläche zu erreichen. Der Bund wurde aufgefordert, insbesondere die angelaufenen Fördermaßnahmen aufzustocken, etwa die geplante Förderung von 5G-Modellregionen in Deutschland auszuweiten und andere Instrumente zur Beschleunigung des Aufbaus von 5G in Deutschland zu prüfen.
Im Einzelnen stellte die Ministerkonferenz folgende Beschlusslage her:
- Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder betonen, dass die flächendeckende Versorgung mit Mobilfunk zu den grundlegenden Bedürfnissen einer modernen Gesellschaft gehört.
- Die Regierungschefinnen und Regierungschefs begrüßen daher die beabsichtigte Vorlage einer Mobilfunkstrategie der Bundesregierung auch zur Umsetzung der Ergebnisse der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ als ersten Schritt auf dem Weg zu einer mit den Ländern abgestimmten Gesamtstrategie zur flächendeckenden Sicherstellung der Mobilfunkversorgung in Deutschland.
- Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind der Auffassung, dass bis 2025 eine flächendeckende Versorgung mit mobilen Sprach- und Datendiensten in Deutschland anzustreben ist.
- Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind zudem der Auffassung, dass die Durchführung der jüngsten Frequenzversteigerung gezeigt hat, dass die Art der Bereitstellung von Frequenzen einer kritischen Prüfung unterzogen werden sollte. Hauptkritikpunkte waren und sind lange Verfahrensdauern und unnötige Einschränkung der Ausbauinvestitionen der Netzbetreiber durch zu hohe Gebote. Die Länder sind daher der Auffassung, dass der Bund die bisherige Bereitstellungspraxis zusammen mit den Ländern überprüfen sollte.
- Die Regierungschefinnen und Regierungschefs bitten die Bundesregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise eine Verpflichtung zum regionalen Infrastruktursharing ohne Beeinträchtigung des Wettbewerbs ausgestaltet werden könnte.
- Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sehen darüber hinaus die Notwendigkeit, den bisherigen Mobilfunkausbau massiv zu beschleunigen. Ein wesentlicher Aspekt dabei ist die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren.
- Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder betonen darüber hinaus, dass weitere Anstrengungen unternommen werden müssen, um die Akzeptanz des Mobilfunkausbaus vor Ort zu steigern, und sehen dies als Aufgabe aller Beteiligten im Schulterschluss, von der Bundesregierung bis hin zu den kommunalen Vertretern vor Ort und den Telekommunikationsunternehmen. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder appellieren an den Bund, Maßnahmen zur Akzeptanzsteigerung schnellstmöglich umzusetzen.
- Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind der Auffassung, dass die bisherigen Anstrengungen des Bundes im Bereich 5G nicht ausreichend sind, um perspektivisch eine breite Versorgung mit 5G in der Fläche zu erreichen. Sie fordern den Bund daher auf, insbesondere die angelaufenen Fördermaßnahmen aufzustocken, etwa die geplante Förderung von 5G-Modellregionen in Deutschland auszuweiten und andere Instrumente zur Beschleunigung des Aufbaus von 5G in Deutschland zu prüfen.
- Die Regierungschefinnen und Regierungschefs fordern die Bundesregierung auf sicherzustellen, dass die reservierten Frequenzen zum Betreiben lokaler drahtloser Netze zum Angebot von Telekommunikationsdiensten (sog. Campus-Netze) für Industrie, Mittelstand, Forschungseinrichtungen oder Landwirtschaft zur Ausschöpfung von Innovationspotenzialen schnellstmöglich und zu wirtschaftlich attraktiven Entgelten zur Verfügung gestellt werden. Der Aufbau von Campus-Netzen darf nicht von vornherein durch zu hohe Lizenzgebühren erschwert werden.
- Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vertreten die Auffassung, dass das Schließen von „weißen und grauen Flecken“ im Mobilfunkbereich eine der wichtigsten infrastrukturpolitischen Zielsetzungen darstellt. Die Länder begrüßen daher die Ankündigung des Bundes, die Schließung von Mobilfunklücken in Deutschland durch geeignete Maßnahmen, u. a. durch eine staatliche Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft unter Berücksichtigung beihilferechtlicher und wettbewerblicher Gesichtspunkte prüfen zu wollen. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten den Bund, die weiteren Schritte in enger Abstimmung mit den Ländern anzugehen.
Anmerkung:
Aus kommunaler Sicht ist zu begrüßen, dass nach dem Bund nunmehr auch die Länder eine klare Präferenz des vorrangigen Ausbaus moderner Mobilfunktechnologie in unterversorgten Gebieten, mithin im ländlichen Raum, formulieren. Die in diesem Kontext aufgestellten Forderungen gegenüber dem Bund sind hingegen nicht durchgängig überzeugend. So wird es kurz- und mittelfristig nicht hinreichend zielführend sein, nur in hohem Umfang Fördermittel zu generieren. Der Mobilfunkausbau ist in vollem Umfang vom Ausbau der Glasfasernetze abhängig. Dieser ist aufgrund mangelnder Bau- und Planungskapazitäten seit längerem ins Stocken geraten. Dies wird zwangsläufig auch die Ausbaugeschwindigkeit des Mobilfunks bremsen. Deshalb liegt es auch völlig neben der Sache, reflexartig langwierige Genehmigungsverfahren als wesentlichen Aspekt des stockenden Mobilfunkausbaus zu bezeichnen. Die kommunale Praxis sieht gänzlich anders aus. Hauptursache für langwierige Genehmigungsverfahren sind unvollständige Anträge, deren Vervollständigung Voraussetzung für die Einleitung eines ordnungsgemäßen Genehmigungsverfahrens ist.
Völlig außer Acht gelassen wird auch, dass in Deutschland nach wie vor der marktgetriebene Ausbau der Mobilfunknetze die wirtschaftspolitische Maxime ist, in den eine massive öffentliche Förderung nicht ohne Weiteres zu integrieren sein wird, da sie den eigenwirtschaftlichen Ausbau der Netzbetreiber dämpft. Warum sollten die Unternehmen kurzfristig Eigenmittel einsetzen, wenn ihnen mittelfristig der Ausbau ihrer Netze durch verlorene öffentliche Zuschüsse finanziert wird?
Zuzustimmen ist der Ministerpräsidentenkonferenz hingegen in der Kritik an der Durchführung der jüngsten Frequenzversteigerung. Es erscheint widersinnig, den Mobilfunknetzbetreibern zunächst mit hohen Versteigerungserlösen Investitionsmittel zu entziehen und später die Erlöse des Bundes wieder für die Förderung des Mobilfunkausbaus einzusetzen.