Mobilitätsdatenplattform „Mobilithek“ gestartet
Seit dem 1. Juli 2022 bietet das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) einen neuen zentralen Zugang zu Mobilitätsdaten an: die Mobilithek. Die Mobilithek löst das OpenData-Portal mCLOUD und den Mobilitäts Daten Marktplatz (MDM) als Nationalen Zugangspunkt für Mobilitätsdaten ab. Für Kommunen ist die neue Plattform unter anderem Bezugsquelle für Daten von Mobilitätsanbietern, welche für die kommunale Verkehrsplanung und -steuerung und für Kontrollzwecke von maßgeblicher Bedeutung sind.
Zu den Daten in der Mobilithek
Fahrplandaten, Verkehrsinformationen in Echtzeit oder Standorte von Leihfahrrädern: alle Informationen, die beispielsweise für Planung und Reisen durch Deutschland notwendig sind, können zukünftig in der Mobilithek zentral abgerufen und in Informationsangebote integriert werden. Die Mobilithek ist selbst jedoch kein Auskunftssystem für Reisende und Verkehrsteilnehmende – sie schafft vielmehr die Grundlage, dass solche Dienste, z. B. verkehrsträgerübergreifende Mobilitätsapps, geschaffen werden können. Durch diesen zentralen Zugang zu Mobilitätsdaten sollen neue Mobilitätsangebote entwickelt werden.
Daten, die über die Mobilithek bereitgestellt werden, sind vor allem solche von besonderer verkehrspolitischer Bedeutung – etwa aus dem Bereich des öffentlichen Verkehrs (ÖV) oder mit Relevanz für die Straßenverkehrssicherheit. Daneben bietet die Mobilithek die Möglichkeit für den Datenaustausch mit individuellen Nutzungsrechten und eröffnet so insbesondere Start-Ups und Unternehmen einen einfachen Weg, um neue Geschäftsmodelle zu entwickeln und zu erproben. Viele Daten in der Mobilithek werden offene Daten (Open Data) sein, die aufgrund des Open-Data-Gesetzes oder auf freiwilliger Basis einer freien Lizenz unterliegen und somit von jedem uneingeschränkt weiterverwendet werden können.
Funktionen der Mobilithek
Die Mobilithek ist seit 01.07.2022 die zentrale Plattform für Daten aus dem Mobilitätssektor. Sie setzt Anforderungen aus den delegierten Verordnungen zur europäischen IVS-Richtlinie sowie des novellierten Personenbeförderungsgesetzes um.
Die Mobilithek wird eine Cloud-basierte Infrastruktur mit einem Webportal, einer hoch performanten Unterstützung beim Austausch von Echtzeitdaten und einem digitalen Raum zur Entwicklung von datenbasierten Apps. Die Mobilithek wird kontinuierlich weiterentwickelt. In der ersten Stufe umfasst sie die wichtigsten Funktionen, die es den datenbereitstellenden Organisationen erlauben, entsprechend der Mobilitätsdatenverordnung Datenangebote zu erfassen. Der Fokus liegt hierbei zunächst auf den Kernfunktionalitäten. Bis November 2022 werden alle Funktionen der Bestandsplattformen Mobilitätsdatenmarktplatz (MDM) und mCLOUD in der Mobilithek umgesetzt sein, sodass sie vollständig abgelöst werden.
- Der Mobilitäts Daten Marktplatz (MDM) wird von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) im Auftrag des BMDV betrieben und nahm bisher die Rolle des Nationalen Zugangspunktes ein. Schwerpunktmäßig sind dort dynamische Daten aus dem Bereich des Straßenverkehrs zu finden.
- Die mCLOUD ist bislang das Open-Data-Portal des BMDV und wird vom ITZBund betrieben. Alle Daten der mCLOUD sind offen weiterverwendbar. Viele mobilitäts- oder infrastrukturbezogene Daten stammen aus Behörden des BMDV, aus dem Förderprogramm mFUND sowie aus Open-Data-Portalen von Ländern und Kommunen.
Im Februar 2023 werden Systemerweiterungen in der Mobilithek folgen wie bspw. der Abruf von Metadaten via API und die Möglichkeit mit Data Apps direkte Berechnung an den Daten durchzuführen. Ende 2023 wird dies nach Auskunft des BMDV durch Konnektoren des International Data Space (IDS) erweitert, um die Verknüpfung und den Datenaustausch mit dem sogenannten Mobility Data Space zu ermöglichen.
Anmerkung:
Mit der Mobilithek entsteht richtigerweise eine bundesweit einheitliche Plattform für Mobilitätsdaten, welche für Kommunen in mehrerlei Hinsicht von Relevanz ist. Zum einen müssen auf Basis des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) bzw. der daraus abgeleiteten Mobilitätsdatenverordnung (kommunale) Verkehrsunternehmen im Bereich des ÖPNV ihre statischen wie (falls vorhanden) dynamischen Daten über die Mobilithek als Nationalen Zugangspunkt (NAP) bereitstellen. Dies kann auch indirekt durch die etablierten verbundweiten oder landesweiten Datendrehscheiben erfolgen.
Kommunen übernehmen jedoch auch wichtige Steuerungs- und Kontrollfunktionen bei PBefG-Verkehren wie Mietwagenverkehren oder den neu eingeführten gebündelten Bedarfsverkehren (sogenanntes Ridepooling durch privatwirtschaftliche Betreiber). Um beispielsweise Vorgaben zu Bündelungsquoten oder der Rückkehrpflicht zu kontrollieren und durchzusetzen sind Kommunen somit auf die durch die Mobilithek zugänglich gemachten Daten angewiesen. Die Praktikabilität dieses „Umweges“ über die Plattform muss sich jedoch noch erweisen und wird aus Sicht des DStGB angezweifelt. Aus Sicht der Kommunen wäre eine direkte Datenbereitstellungspflicht der Mobilitätsanbieter an Kommunen präferiert worden. Kommunen, welche Mobilitätsdaten über die Mobilithek beziehen möchten sollten sich dort einen kostenlosen registrierten Zugang beschaffen und sich bei etwaigen Fragen an das Team der Plattform werden.
Weitere Informationen: www.mobilithek.info