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Änderung der kommunalen Haushaltssystematiken zum 01.01.2023 – Konten- und Produktrahmenplan sowie Bereichsabgrenzungen

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Wir kommen auf einen vorherigen Beitrag zurück, in welchem wir über die Ankündigung von Änderungen des Kontenrahmenplanes des Landes Sachsen-Anhalt in Folge der Änderung des Finanz- und Personalstatistikgesetzes berichtet hatten. Die Empfehlung, bereits frühzeitig Kontakt zu den Anbietern der Fachverfahren aufzunehmen und auf die notwendigen Änderungen bei den Konten und Berichtspflichten hinzuweisen, wird erneuert.

Im Dezember hat das Statistische Landesamt die Änderungsabsichten präzisiert und darüber informiert, dass die kommunalen Haushaltssystematiken zum 01.01.2023 geändert werden. Dies betrifft einerseits die Aufnahme neuer Konten, wie 4565 „Weitere sonstige ordentliche Erträge und die Konten im Zusammenhang mit Cash-Pooling (vgl. hierzu KNSA-Beitrag Nr. 376/2022 vom 21.12.2022).

Andererseits informiert das Statistische Landesamt, dass zum 01.01.2025 die bislang freiwilligen Konten (4-Steller) verbindlich werden und deshalb in Vorbereitung ab 2023 im Kontenrahmenplan alle Klammern (bisheriges Kennzeichen der Unverbindlichkeit) bei den Konten entfallen. Zur haushaltterischen wie technischen Umsetzung besteht ab dem 01.01.2023 ein zweijähriger Übergangszeitraum.

Die aktualisierten Systematiken stehen an gewohnter Stelle im Internetangebot des Statistischen Landesamtes zur Verfügung:

https://statistik.sachsen-anhalt.de/themen/kommunales/kommunaler-haushaltdoppik

24.01.2023