NKHR; Erlass des MI LSA vom 19.12.2019 zur Erstellung der Eröffnungsbilanzen
Das Ministerium des Inneren des Landes Sachsen-Anhalt (MI LSA) hat uns seinen Erlass vom 19.12.2019 zur Erstellung der Eröffnungsbilanzen zugeleitet. Der Erlass steht zum Download in unserem Internetangebot unter:
www.kommunales-sachsen-anhalt.de
zur Verfügung.
Im Erlass ordnet das MI LSA an, dass künftig jede Haushaltssatzung kommunalaufsichtlich zu beanstanden ist, sofern keine vollständig erstellte und prüffähige Eröffnungsbilanz vorliegt. Ausnahmen hiervon sollen nur in besonderen Einzelfällen zulässig sein.
Im Vorfeld dieses Erlasses hatten wir die Gelegenheit zur Stellungnahme. Berücksichtigt wurde im Erlass unsere Kritik, dass das Anknüpfen an einer abschließend geprüften Eröffnungsbilanz für eine Beanstandung zu weitreichend ist. Der Erlass stellt nunmehr auf das Vorliegen einer prüffähigen Eröffnungsbilanz ab, was zu begrüßen ist. Aufgenommen wurde ebenfalls unsere Anregung, dass im Falle notwendiger, von der Rechnungsprüfung eingeforderter Nachbesserungen, den Städten und Gemeinden eine angemessene Frist zur Überarbeitung der Eröffnungsbilanz eingeräumt wird, ohne dass während dieser Zeit eine Beanstandung der Haushaltssatzung erfolgt.
In unserer Stellungnahme hatten wir zudem darauf hingewiesen, dass der Umstellungsprozess einschließlich der Erstellung der Eröffnungsbilanz aus den laufenden Finanzzuweisungen zu finanzieren und neben dem Taggeschäft umzusetzen war und ist. Für hierbei etwa bestehende personelle wie sachliche Defizite sehen wir die Ursache unter anderem in der jahrelang bestehenden Unterfinanzierung der kommunalen Haushalte. Wir haben auch deutlich gemacht, dass viele Kommunen die Angebote und Unterstützung des Landes, wie auch Schulungen in diesem Kontext, nur als unzureichend wahrnehmen und dass sich unsere Mitglieder hier von Seiten des Landes mehr Unterstützung statt „Strafe“ wünschen.