Nachhaltige Strategien bei Wasser und Klimaschutz erforderlich
Am 07.06.2021 hat das jährliche Gespräch der Umweltministerkonferenz (UMK) mit den kommunalen Spitzenverbänden sowie den Umwelt- und Naturschutzverbänden stattgefunden. Im Mittelpunkt der Beratungen stand die zukünftige Ausrichtung der Klimaschutzpolitik sowie die Nationale Wasserstrategie, die von Bundesumweltministerin Svenja Schulze am 08.06.2021 vorgestellt wurde.
Der Ansatz einer Nationale Wasserstrategie, bei der Bund, Länder und kommunale Wasserwirtschaft eng zusammenwirken, ist aus kommunaler Sicht grundsätzlich zu begrüßen. Angesichts der Herausforderungen ist nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände aber ein Umdenken hin zu einem aktiven Wassermanagement erforderlich.
Zahlreiche Städte und Gemeinden haben angesichts des fortschreitenden Klimawandels bereits konkrete Maßnahmen ergriffen. Zu einem aktiven kommunalen Wassermanagement gehört insbesondere das System der „Schwammstadt“. Regenwasser in Städten und Gemeinden versickert oder verdunstet selten, da es häufig rasch abgeleitet wird. Daher gilt es, ein intelligentes Regenwassermanagement zu etablieren. Regenwasser sollte nicht gleich in Abwasserkanäle abgeleitet, sondern aufgefangen und nutzbar gemacht werden. Flächenentsiegelung, die Anlage neuer Versickerungsflächen oder auch die Wasserspeicherung in Zisternen sind konkrete Lösungsansätze, Regenwasser systematisch abzuleiten und dabei gleichzeitig die Bodenfeuchte und das Mikroklima in bebauten Bereichen deutlich zu verbessern.
Im Bereich der Stadtentwicklung und der kommunalen Bauleitplanung werden diese Ansätze bereits verstärkt in den Blick genommen. Die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen und Strategien, zu denen auch die Anlage neuer Trinkwasserspeicher sowie der weitere Ausbau von Verbundstrukturen im Bereich der Trinkwasserversorgung gehören, sind allerdings nicht zum Nulltarif zu haben. Bund und Länder müssen daher die Kommunen bei konkreten Umsetzungsmaßnahmen und bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels auch in Zukunft finanziell unterstützen.
In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass Wasser nicht unbegrenzt verfügbar ist. Dies haben die langanhaltenden Hitzeperioden der vergangenen Jahre in einigen Regionen Deutschlands gezeigt. Es ist daher erforderlich, mögliche Interessenkonflikte gerade bei der Trinkwasserversorgung im Sinne einer Priorisierung der Wassernutzung flexibel zu lösen. Dies betrifft insbesondere die Landwirtschaft, wasserintensive Industrien, aber auch Naturschutzziele sowie private Nutzungen. Wo punktuell nicht genug Wasser für alle Abnehmer vorhanden ist, muss die öffentliche Wasserversorgung stets Vorrang haben.
Mit Blick auf den Klimaschutz haben die kommunalen Spitzenverbände angemahnt, dass die geplante Verschärfung der Klimaschutzziele eine sozialverträgliche und damit in breiter Form von den Menschen akzeptierte Maßnahmenumsetzung erfordert.
Inhaltlich sollte etwa das Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit angemessenen klimapolitischen Standards für Neubau und Bestand, der Umstellung der Bemessungsgrundlage auf nachvollziehbare Parameter sowie dem Bezug zur Quartiersebene, zu den Lebenszykluskosten und zu den Energieversorgungsstrukturen weiterentwickelt werden. Gerade über technologieoffene, an der Gebäude- und Nutzerstruktur orientierte Quartierskonzepte im Neubau und Bestand können die Klimaschutzziele im Gebäudebereich erreicht werden. Neben der stromfokussierten Energiewende muss zudem zukünftig auch der Umbau der Wärmeversorgung angegangen werden. Kommunen kommt dabei eine entscheidende Rolle zu. Vom Ausbau oder Verdichtung der Fern- und Nahwärme über die Nutzung von Abwärmepotentialen bis hin zum Aufbau dezentraler Wärmenetze mit Nutzung von Geothermie und Biogasen gibt es viele Ansätze, die aus der Wärmeplanung erwachsen können. Die Bundesvereinigung hat sich in diesem Zusammenhang für einen zügigen Aufbau eines Kompetenzzentrums „Wärmewende“ mit speziellem Fokus auf die Unterstützung von Kommunen ausgesprochen.
Mit Blick auf den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien haben die kommunalen Spitzenverbände unterstrichen, dass es für die Akzeptanz – etwa der Windenergie – elementar ist, dass die Flächenplanung hierfür in der Hand der zuständigen kommunalen Gebietskörperschaften bleibt. Eine unbürokratische und bundesweite Ermittlung von Potenzialflächen für alle relevanten Formen erneuerbarer Energien wäre zwar grundsätzlich vorstellbar. Eine Festlegung gemeindescharfer Ausbauziele sowie konkreter Standorte würde hingegen unzulässig in die Planungshoheit der Kommunen eingreifen. Zudem ist es erforderlich, dass Standortgemeinden zukünftig verpflichtend an der Wertschöpfung aus Windkraftanlagen und auch aus Photovoltaikfreiflächenanlagen beteiligt werden. Eine entsprechende EEG-Änderung ist anzustreben.
Weitere Themen des Ministergesprächs waren unter anderem die Neuausrichtung der Naturschutzfinanzierung, die Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie sowie das Thema „Artenschutz und Windenergie“. Der Verbändedialog mit der UMK soll zeitnah fortgesetzt werden.