Nationaler Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit beschlossen

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Am 24. April 2024 hat das Bundeskabinett den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP) beschlossen.

Bund, Länder und Kommunen sowie zahlreiche Akteure aus der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft haben sich in einem gemeinschaftlichen Prozess auf verschiedene „Leitlinien zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Deutschland“ verständigt. Hierzu gehört eine dauerhafte Versorgung mit Wohnraum, die Stärkung präventiver Maßnahmen, die digitale Teilhabe von wohnungslosen Menschen oder der Zugang zur Gesundheitsversorgung. Der NAP umfasst zentrale Maßnahmen zur Umsetzung der gemeinsam erarbeiteten Leitlinien, mit denen wichtige Impulse für die Überwindung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis zum Jahr 2030 gesetzt werden sollen. Der NAP ist dabei der Startpunkt eines gemeinsamen Weges. In einem „Nationalen Forum“ soll der Plan schrittweise umgesetzt werden und die Aktivitäten immer wieder gemeinsam angepasst und ausgeweitet werden.

Anmerkung:

Der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit ist ein erster Schritt hin zum Ziel, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden.

Zur Vertiefung verweisen wir auf unser E-Mail-Rundschreiben vom 06.03.2024.

22.05.2024