Neuausrichtung der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)
Die Wirtschaftsminister des Bundes und der Länder sowie der Bundesminister der Finanzen haben am 13.12.2022 die Neuausrichtung der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) beschlossen.
Mit der Anpassung des Förderprogramms reagieren Bund und Länder auf die geänderten Rahmenbedingungen regionalwirtschaftlicher Entwicklung, insbesondere die Transformation hin zu Klimaneutralität bis zum Jahr 2045. Ebenso wird ein neuer Fördertatbestand „Regionale Daseinsvorsorge“ in die GRW aufgenommen. Die Anpassungen gehen auf den Koalitionsvertrag der Regierungsparteien auf Bundesebene zurück. Durch die Einbringung der kommunalen Spitzenverbände konnte u. a. ein hohes Maß an Flexibilität für die Förderung von Maßnahmen in strukturschwachen Regionen erreicht werden. [mehr]