Neue Eckpunkte der KfW-Förderung für Sanierung und Neubau
Nach dem abrupten Stopp der Förderung von energieeffizientem Bauen und Sanieren von Wohnimmobilien durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), der am 24.01.2022 bekannt gegeben und große Kritik hervorgerufen hatte, hat die Bundesregierung eine Kehrtwende hingelegt. Demnach sollen nun doch alle 24.000 Anträge, die bis zum Stopp am 24.01.2022 bei der KfW eingegangen sind, geprüft und die förderfähigen Anträge nach den bisherigen Kriterien genehmigt werden. Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle umgesetzte Bundesförderung für effiziente Gebäude von Einzelmaßnahmen in der Sanierung, etwa der Heizungstausch.
Mögliche Neuregelungen
Nunmehr gibt es erste Überlegungen bzw. Eckpunkte der Bundesregierung zur weiteren Ausgestaltung der Förderkulisse. Nähere und verbindliche Informationen müssen abgewartet werden. Nach ersten Erkenntnissen handelt es sich um folgende Eckpunkte:
- Die Sanierungsförderung für die energetische Gebäudesanierung soll kurzfristig mit unveränderten Sanierungstatbeständen wiederaufgenommen werden.
- Für das laufende Jahr 2022 soll ein befristetes EH40-Neubau-Förderprogramm mit geänderten Bedingungen aufgelegt werden. Die Fördersätze sollen auf die Hälfte abgesenkt und ein Kostendeckel von voraussichtlich einer Milliarde Euro eingezogen werden. Einzelheiten wie die Antragsberechtigung und das Vergabeverfahren arbeiten die Ministerien und die KfW derzeit aus.
- Ab dem Jahr 2023 soll die Gebäudeförderung neu ausgerichtet werden. Es soll ein neues Programm „Klimafreundliches Bauen“ als Nachfolge der EH55- und EH40-Förderung aufgelegt werden. Förderbeginn soll spätestens der 01.01.2023 sein. Das Programm soll auf das Bauen mit nachhaltigen Baustoffen, das Fördern nachhaltiger Energieversorgung und die Lebenszyklus-Treibhausgas-Emissionen pro Quadratmeter Wohnfläche ausgerichtet werden.
- Die BEG soll im Laufe des Jahres 2022 auch im Hinblick auf die Sanierungsförderung überarbeitet werden.
- Für den Sozialen Wohnungsbau wird das BMWSB mit den Ländern ein Förderprogramm außerhalb der KfW-Förderung auflegen.
Anmerkung:
Die offenbar geplante Halbierung und Deckelung der Fördersätze beim EH40-Neubauprogramm ist angesichts der ausgerufenen Ziele beim Wohnungsbau und der Gebäudesanierung zu kritisieren.
Einerseits fehlt es weiterhin an einer verlässlichen Sanierungsförderung für den Gebäudebestand. Dies ist mit Blick auf CO2-Minderung der in der Praxis relevanteste Bereich, gerade auch mit Blick auf den kommunalen Gebäudebestand. Andererseits bedeutet der strengere Effizienzhaus-40-Standard (EH40) für Neubauten eine Verschärfung, die dazu führen könnte, dass Bauvorhaben und Wohneinheiten, die ursprünglich in diesem Jahr im EH55-Standard umgesetzt werden sollten, nun auf EH40 umgeplant werden müssen. Hiervon wird auch die kommunale Wohnungswirtschaft betroffen sein.
Eine gedeckelte Förderung dürfte zu einer Reduzierung von klimagerechten Bauvorhaben, zu steigenden Baukosten und damit im Ergebnis auch zu höheren Mieten führen. Dies wäre das Gegenteil dessen, was sich die neue Bundesregierung zum Ziel gesetzt hat: Pro Jahr 400.000 neue Wohnungen zu errichten und das bezahlbare Bauen und Wohnen fördern. Gerade auch die kommunalen Wohnungsunternehmen benötigen zeitnah eine langfristige und schlüssige Fördersystematik sowie eine auskömmliche Förderhöhe. Die angekündigte neue Förderung des sozialen Wohnungsbaus sowie das neue Förderprogramm „Klimafreundliches Bauen“ werden daher mit Spannung erwartet.